Verkürzung der Kündigungsfrist durch AN

Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer in seinem außertariflichen Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von „3 Monate zum Quartalsende“ hat, besteht dann die Möglichkeit für den Arbeitnehmer die Kündigungsfrist zu verkürzen - z.B. wenn er eine andere Anstellung findet (z.B. auf die gesetzliche Kündigungsfrist) - auch wenn der Arbeitgeber dagegen ist?

DANKE

Hallo,

auch wenn der Arbeitgeber dagegen ist?

Nö, wenn der AG dagegen ist, dann hat sich der AN an die vereinbarte Frist zu halten (ich setze jetzt einfach mal voraus, dass die verlängerte Frist auch für den AG gilt).

MfG

hallo,

eine Kündigungsfrist zählt ja immer für beide Seiten, damit der AG auch die Chance hat, sich in der zeit einen neuen AN zu suchen, deshalb geht das nciht sonst wäre ja der Sinn von Kündigungsfristen dahin!

hallo,

eine Kündigungsfrist zählt ja immer für beide Seiten,

Es hat niemand bestritten, dass für beide Seiten eine Kündigungsfrist gilt. Das die Kündigungsfrist für beide Seiten gleich lang ist, ist aber nicht immer der Fall.

MfG

Hallo,

Es hat niemand bestritten, dass für beide Seiten eine
Kündigungsfrist gilt. Das die Kündigungsfrist für beide Seiten
gleich lang ist, ist aber nicht immer der Fall.

Wolte ich auch nicht sagen!

Habe mich vielleicht undeutlich Ausgedrückt, wollte halt keinen Roman schreiben!

Aber trotzdem wäre der Sinn einer Kündigungsfrist dahin, wenn sich der AN nicht dran halten muss!

Nabend,

wenn noch reichlich Urlaub vorhanden ist könnte man versuchen damit zu verhandeln. Denn Resturlaub muss genommen oder ausbezahlt werden, die Zeit wo man im Urlaub ist muss der Arbeitgeber einen ja sowieso bezahlen. Verzichtet man spart der Arbeitgeber sein Geld. So ein Argument zieht bei kleineren Unternehmen ganz gut.

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