Verkürzung der Kündigungsfrist wegenModernisierung

Hallo!

Bei mir findet seit August 2012 eine umfangreiche Moderniesierung (dauert schon einen Monat länger als angekündigt) des Miethauses statt. Ich habe jetzt nach monatelanger Suche endlich eine neue Wohnung gefunden. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Gibt es die Möglichkeit, dass diese Frist aufgrund der Modernisierung verkürzt werden? Kann der Vermieter die Möglichkeit eines Nachmieters ablehnen. Meine damit nicht einen speziellen Nachmieter, sondern das man auf die Suche eines Nachmieters gehen kann und dadurch bei Übereinkunft mit dem Vermieter früher aus dem Mietverhältnis entlassen wird.

Vielen Dank

Hallo,

es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht wegen Modernisierungsarbeiten, dies hätten Sie jedoch direkt zum Monatsende des Folgemonats nach Ankündigung der Modernisierung seitens der Vermieter aussprechen müssen. Ist für Sie also nicht mehr relevant.
Ein zweites Sonderkündigungsrecht könnte allerdings auf Sie zutreffen: und zwar wenn die Mieteerhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen. Hier können Sie bis zu drei Tagen nach Gültigkeit der Mieterhöhung zum Ende des zweiten Monats (der auf die Erhöhung folgt), kündigen. Z.B: soll die Miete wegen der Modernisierungsmaßnahmen zum 1. Januar 13 erhöht werden, so können Sie bis zum 3. Januar auf Grund dessen kündigen; das Mietverhältnis endet dann am 31.3.13.
Sie sprachen die Alternative bereits an: im Einvernehmen mit dem Vermieter auf einen früheren Termin kündigen und ihm anbieten, einen geeigneten Nachmieter zu stellen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und keine schwierigen Verhandlungen!
Herzliche Grüße
Karin

NEIN, es sei denn es liegen baupolizeiliche Mängel vor

eine gute Idee ist zu kündigen und einen Nachmieter zu bringen, der, gegebenenfalls die Mietkosten übernimmt - aber alles in Absprache mit dem Vermieter - so würde ich es machen - freundlich aber bestimmt - die Vorteile für den Vermieter genau hervorheben.

Hallo,

der Vermieter würde sich freuen, wenn er die neue, höhere Miete so früh wie möglich kassieren kann dank eines Neuen Mieters. Was sollte Ihrer Idee also entgegen stehen ?

MfG

Kündigungsfrist wegenModernisierung
Hallo,

Du kannst eines immer machen: mit dem Vermieter reden und ihn zu deinem plan befragen. Er freut sich ja vielleicht auch, wenn du ihm Arbeit abnimmt und nicht sebst suchen muss. Aber: er muss das ganze nicht akzeptieren. Auch die Modernisierung kann dir dabei vielleicht helfen, weil er in deiner jetzigen Wohnung platz zum arbeiten braucht, muss aber nicht… im Grunde kann er frei entscheiden, ob du früher raus darfst oder nicht.

Viele grüße,
Mannheim13

Hallo,

grundsätzlich bist du an die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gebunden. Habe folgendes gefunden: Sonderkündigungsrecht § 541 b Abs. 2 S. 2 BGB:
Danach ist der Mieter berechtigt, zu kündigen, weil der Vermieter Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume anmeldet. Die Kündigung kann bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, vollzogen werden. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats. Ausgeschlossen ist dieses vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters dann, wenn die vorgesehenen Maßnahmen des Vermieters mit keiner oder nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind.
Ansonsten würden ich dem Vermieter vorschlagen, Nachmieter zu stellen. Ob er diese dann akzeptiert oder selbst sucht, bleibt ihm überlassen.

Hoffe damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

das Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung ist in § 561 BGB geregelt und greift erst, wenn es zu einer Mieterhöhung aufgrund der Moderniserung kommt.
Da derzeit die Arbeiten aber noch andauern, liegen die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung noch nicht vor und somit auch nicht für das Sonderkündigungsrecht.
Eine Verkürzung ist daher derzeit meines Erachtens nicht möglich.

Ein gesetzliches Recht einen Nachmieter zu stellen gibt es nicht.
Eventuell gibt es eine besondere Vereinbarung im Mietvertrag?
Ansonsten ist man auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.

Ich hoffe es hilft trotzdem etwas weiter.

Gruss
Sebastian

Die Kündigungsfrist verkürzt sich dadurch nicht. Der Vermieter muß einem Nachmieter NICHT!!! zustimmen.

hallo,
nein, wegen einer modernisierung gibts keine verkürzte kündigungsfrist - es bleibt bei 3 monaten. aber eine mietminderung wäre evtl möglich…
sollte der vermieter den nachmieter akzeptieren, kann der vertrag natürlich sofort gelöst werden.
guten rutsch,
udo

Werter Fragesteller!
Der § 314 BGB regelt die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund.
Sehen Sie sich diesen § genau an.
Weiterhin werden im § 543 GBG die Bedingungen erläutert, die zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund führen kann.
Im Internet finden Sie unter Angabe des „§ zzz BGB“
den genauen Wortlaut.
Hinweis: Führt die Modernisierung zu einer Mieterhöhung, können Sie nach § 561 BGB kündigen.
Ob Sie eine fristlose Kündigung oder eine befristete
Kündigung aussprechen wollen, hängt wohl auch davon ab wie schnell Sie die Wohnung leerziehen können, Renovierung inkl.
Eine Beratung bei Ihrem Mieterschutzbund oder Verbraucherschutz, wäre sinnvoll.
Auf alle Fälle aber liegt für eine fristlose Kündigung
ein Grund vor; so meine Meinung dazu.
Da ich kein Rechtsanwalt für Mieter - Fragen bin, kann ich Ihnen nur meine Meinung dazu kundtun.
Versuchen Sie es einfach, wäägen Sie aber auch ab.
Mit freundlichem Gruß und alles gute im „Neuen Jahr“,
Großer Sucher"

Hallo,
nein, die Kündigungsfrist kann nicht verkürzt werden. Sie können früher ausziehen und sich die Mietzahlung sparen, wenn Sie einen Nachmieter finden, der vom Vermieter akzeptiert wird. Der Vermieter muss natürlich nicht jeden Nachnieter, den Sie präsentieren, akzeptieren! Grundsätzlich aber besteht die Möglichkeit des „Nachmieter-Findens“ immer.
Gruß, Zita

wie sehen die belästigung durch die modernisierung aus, lärm, schmutz, arbeiten in der eigenen wohnung… waren diese vom mieter gewünscht oder wurden diese arbeiten vom vermieter aufgrund erhalt des mietobjektes gemacht
ist der zeitpunkt der beendigung der maßnahmen in kürze?

normalerweise bietet diese keine grundlage um eine kündigung zu verkürzen außer es gibt eklatante gründe s.o.

nachmietersuche kann nicht verweigert werden außer der mietvertrag sagt etwas anderes
man muss aber dazu sagen , das der vermieer nicht jeden nachmieter nehmen muss, er kann diesen auf herz und nieren wie man so schön sagt prüfen und auch ablehnen wenn irgendetwas nicht passt ( z.B. schufa, schlechter leumund, zahlungsunfähig etc.)

ich würde offen mit dem vermieter sprechen, vielleicht geht er ja auf vorzeitige beendigung ein oder auf einen nachmieter
viel erfolg, über eine rückmeldung würde ich mich freuen
ein gutes neues jahr
margret

Hallo Springmaus83,

grundsätzlich kann der Vermieter den Nachmieter aussuchen. Er unterliegt keiner Beschränkung.
Sollte er auf einen Vorschlag eingehen, kann er das, muss aber nicht.

In wie weit eine verkürzte Kündigungsfrist greift, kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt nicht beantworten.

PST

Hallo,

das kommt ganz alleine auf Deinen Vermieter drauf an. Rechtlich gesehen hast Du keine Chance, wenn der Vermieter auf Stur stellt wird es schwer für Dich. Ich würde dennoch mit ihm in Gespräch gehen und den Fall schildern und evtl. anbieten, die Suche nach dem Nachmieter komplett selbst zu übernehmen. Viel Glück!

MfG
murmeltier