Verkürzung der Lehrzeit !

Hallo

ich habe folgendes Problem. Ich schildere mal kurz meinen „Werdegang“

Als erstes habe ich eine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker gemacht diese abgebrochen, nach einanhalb Jahren! Noten waren allerdings gut aber kam mit der Firma nicht klar! Ich fing dann eine Lehre als Metallbauer an also fast gleiches Gewerbe! Damals konnte ich wählen ob ich im 2 Jahr weiter mache oder nochmal von neu anfange! ich entschied mich wegen den Lehrgängen zum neuanfangen! ich stieg das in das erste Lehrjahr ein also MItte weil das im Feb. 02 war.
Meine jetzigen Berufsschulnoten liegen im Schnitt 1,3 ! Daher hat mir mein Lehrer eine Verkürzung vorgeschlagen so das ich im Sommer Prüfung machen kann. Danach will ich mein Fachabi nachholen, später Maschinenbau studieren, also würde von der Zeit her alles passen! Also Berufsschule sagt der Verkürzung zu, Betrieb sagte dieser auch zu und gab mir für meien Tätigkeiten die Schulnote 2 !
Also dachte ich alles klar kann ja nichts mehr schief gehen! Jetzt habe cih aber von einem Bekannten gehört das ich nicht verkürzen kann, weil ich die Ausb. ja schon ein halbes Jahr später angefangen habe! Zu entscheiden hat das ja die HWK. Der Antrag liegt bei denen auch seit kurzen vor wird aber erst im Feb. bearbeitet. Was denkt ihr zu dieser Sache? Das halbe Jahr später angefangen ist doch Schwachsinn oder ich hätte ja auch im 2. einsteigen können, dann wäre ich jetzt fertig gewesen!
Ich bitte um ehrliche informative Antworten
Eventuell auch schon einmal Tips, was ich machen kann, falls die HWK echt Nein sagen sollte! Meine Krankheitstage falls die eine Rollen spielen halten sich im Rahmen insgesamt vielleicht 3 mal ne Erkältung von 3 Tagen jeweils und einmal hatte ich ne Entzündung im Arm die mich allerdings 5 Wochen Flach legte, zur Berusschule war ich allerdings trotzdem und da sind die Fehltage gleich 0. Die Lehrgänge wurde auch alle mit der Note 2 absolviert.

Danny

Hallo Danny,

die Genehmigung zur Lehrzeitverkürzung erteilt die HWK.
Dort gibt es eine Abteiltung, die für Fragen der Auszubildenden zuständig ist. Ich würde dort anrufen und mich direkt beraten lassen.
(Ich weiß nicht, welche HWK für die zuständig ist, aber ich habe mit der HWK Niederb./Oberpfalz bis jetzt nur gut Erfahrungen gemacht).
Es gibt bestimmte Vorgaben, unter denen eine Verkürzung erteilt werden kann. ( „Es besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Prüfungszulassung durch die prüfende Kammer (auf Antrag). Die mögliche Lehrzeitverkürzung beträgt ½ Jahr. Voraussetzung sind entweder die „Mittlere Reife“ bzw. sehr gute Ausbildungsleistungen (Notenschnitt: 2,0) in Berufsschule und Betrieb.“)

Google spuckt sehr viel zum Thema Lehrzeitverkürzung aus, mein Rat ist aber, persönlichen Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter bei der Kammer herzustellen. Dann hast du gleich eine Antwort, auf die schriftliche Entscheidung würde ich nicht warten.

Es gilt allerdings, dass höchstens ein halbes Jahr verkürzt werden könnte. Also wenn deine Ausbildungszeit bis Sommer 2006 geht, dann wäre das frühestens die Winterprüfung 2005 .
Kommt also drauf an, was in deinem Ausbildungsvertrag steht.

Schöne Grüße und viel Erfolg

Lahela

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