Hallo,
stimmt es, dass die Wohlverhaltensphase bei einer Privatinsolvenz von sechs bzw. sieben auf drei bwz. vier Jahre verkürzt werden soll?
Ab wann wird das sein?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
MM
PS: Wenn man als alleinerziehender AlG II-Empfänger mit zwei Kindern eine Privatinsolvenz beantragt, wie lange dauert i. d. R. die Eröffnung und der Abschluss des Verfahrens, wenn der einzige Gläubiger gegen diese ist?
stimmt es, dass die Wohlverhaltensphase bei einer
Privatinsolvenz von sechs bzw. sieben auf drei bwz. vier Jahre
verkürzt werden soll?
Soweit mir bekannt ist gibt es tatsächlich Bestrebungen im Zuge der Angleichung des Insolvenzrechtes im EU - Raum das Verfahren wesentlich zu verkürzen. Sinn und Zweck ist nicht zuletzt die Kosumfähigkeit des Schuldners wieder zu gewährleisten. Juhu - da werden sich aber viele freuen und regen Gebrauch machen. Mehr sage ich dazu nicht.
Wenn man als alleinerziehender AlG II-Empfänger mit zwei
Kindern eine Privatinsolvenz beantragt, wie lange dauert i. d.
R. die Eröffnung und der Abschluss des Verfahrens, wenn der
einzige Gläubiger gegen diese ist?
Wenn der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bereits gescheitert ist, kann man diesen Plan zusammen mit dem Anrtag auf EÖ und Antrag auf RSB mit Gläubiger/-Forderungsaufstellung dem zuständigen Insolvenzgericht vorlegen. Dieses wird im Vorfeld der Eröffnung den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (erfolglos) durchziehen und dann das (Verbraucherinsolvenzverfahren) eröffnen. Man sollte dann schonnmal monatlich etwas für die Verfahrenskosten zurücklegen!! Die werden zwar auf Antrag gestundet, sind aber auf jeden Fall nach Abschluss zu zahlen.
Die Schuldnerberatungsstellen geben hierzu Auskunft und helfen.
ml
D. h., diese Verfahrenskosten muss der in die PI gehen wollende AlG II-Empfänger selbst bezahlen?
Gibts dafür nicht auch Verfahrenskostenhilfe?
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn der AlG II-Empfänger die PI durch hat und anschließend Erwerbseinkommen erzielt, mit welchem er auf jeden Gläubiger befriedigen könnte und mit diesem Einkommen gar keine PI erhalten hätte oder wie wäre es mit einer Person, die zum Tag X 1150 € nt. verdient, die PI bekommt und dann im Laufe danach 1550 € bekommt?
Gibts dafür nicht auch Verfahrenskostenhilfe?
Nein. Die Kosten des Verfahrens sind zu bezahlen. Es findet lediglich eine Stundung der Verfahresnkosten statt bis zum Abschluss des Verfahrens.
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn der AlG
II-Empfänger die PI durch hat und anschließend
Erwerbseinkommen erzielt, mit welchem er auf jeden Gläubiger
befriedigen könnte und mit diesem Einkommen gar keine PI
erhalten hätte…
Ab Ende der Insolvenz bis Ende der Wohlverhaltensperiode ist alles pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgetreten.
oder wie wäre es mit einer Person, die zum Tag
X 1150 € nt. verdient, die PI bekommt und dann im Laufe danach
1550 € bekommt?
wie oben, alles pfändbare Einkommen geht während der Laufzeit der Inso. bzw. während der WVP an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder.
Sinn und Zweck ist es nicht den Schuldner ohne Mitwirkung schuldenfrei zu machen, sondern vorrangig die Gläubiger zu befriedigen.
ml.