Verkürzung des Abrechnungszeitraumes möglich ?

Hallo Forum,

normalerweise beträgt der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten 12 Monate. Kann dieser Zeitraum auch ohne Vorankündigung durch den Vermieter verkürzt werden - z.B. auf 6 Monate ?

Hallo Forum,

normalerweise beträgt der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten
12 Monate. Kann dieser Zeitraum auch ohne Vorankündigung durch
den Vermieter verkürzt werden - z.B. auf 6 Monate ?

Hallo,

§ 556 Abs. 3 BGB schreibt eine jährliche Abrechnung vor.
In der Regel ist das das Kalenderjahr - das muss es aber nicht sein.
Kürzere Abrechnungsperioden können verinbart werden (==> Vertragsformulierung?!).
Längere Zeiträume sind unwirksam (§ 556 Abs. 4 BGB).

Viele Grüße
Martin

Hallo Forum,
bei einer Vekürzung des Abrechnungszeitraumes wäre ich z.B. nicht einverstanden. Gibt es für Vermieter die Möglichkeit den verkürzten Abrechnungszeitraum (6 MOnate)zu erzwingen, auch wenn in der Vergangenheit ein 12-Monats-Zeitraum üblich war ?

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Hallo Forum,
Gibt es für Vermieter die Möglichkeit den
verkürzten Abrechnungszeitraum (6 Monate)zu erzwingen, auch
wenn in der Vergangenheit ein 12-Monats-Zeitraum üblich war ?

Wie gesagt Rechtsgrundlage ist § 556 BGB - und dieser besagt, dass es jährlich sein muss.
Eine Rechtsgrundlage für eine Verkürzung hat der VM nicht - es sei denn, es wurde anders vereinbart (z. B. im Mietvertrag).
Hat der VM etwaige Gründe für die Verkürzung genannt, zumal das ja bei 6 Monaten dann doppelte Arbeit für ihn ist.

Grüße
Martin

PS. Lass doch bitte in Zukunft diese Ich-Bezüge in deinen AW’s… *zu-FAQ-1129-rüberschiel-und-gaaaaanz-scheinheilig-tu*