Verkürzung Elternzeit und mögl. Kündigung

Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Es wurde von der Firma Ersatz eingestellt. Ich würde nun gern die angegebene Elternzeit von 2 Jahren verkürzen. Muss der AG dieser Verkürzung zustimmen, oder kann er auf der ursprünglich angegebenen Dauer bestehen?
Zum 2. rechnet mein AG vermulich nicht damit, dass ich überhaupt wieder anfange und es kann sein, dass meine Vertretung einen unbefristeten, nicht an die Vertretung gebundenen Arbeitsvertrag bekommen hat. Darf der AG mich in dem Fall (nach Ablauf der Schutzfrist) kündigen? Oder muss er die Vertretung wegen kürzerer Betriebszugehörigkeit zuerst kündigen?
Ich gehe davon aus, dass keine zusätzliche Stelle geschaffen wird.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre aussagefähigen Antworten.

Hallo,

leider bin ich in Sachen Mutterschutz nicht belesen.
Daher weiß ich nicht, ob eine Verkürzung des Mutterschutzes möglich ist.

Ob der Arbeitnehmer mit Ihrer Rückkehr rechnet oder nicht, er muss Sie weiter beschäftigen, auch wenn keine zweite Stelle geplant ist. Wenn er einen von Ihnen beiden kündigen möchte, wird er dies unter den normalen Voraussetzungen wie Sozialverträglichkeit durchführen können.

Soweit meine Einschätzung.

Hallo blecat203,
ich kann zur Zeit leider nicht helfen.
Gruß
Cress

Leider kann ich hier nicht helfen.
Mfg
Milan

Hallo Bluecat,

ich kann Dir leider keine Antwort geben.
Sorry. A,