Verkupplungsparagraph?

hallo,

wer kann mir bestätigen, dass es in deutschland einmal ein gesetz gegen „verkupplung“ gegeben hat?

und wie lautete er? wann wurde er eingeführt und wann wieder abgeschafft?

ich glaube gehört zu haben, dass früher vermieter gefahr liefen wegen dieses paragraphen angezeigt zu werden, wenn sie zuließen, dass einzeln lebende untermieter über nacht entsprechenden besuch hatten.

danke, bs

hallo,

ich weiss nun nicht, wann der Paragraph gestrichen wurde. Er galt aber zumindest nach Ende des 2. Weltkrieges bis etwa um 1955. Es betraf im Übrigen nicht nur Vremieter, sondern auch Eltern, die erlaubt haben, dass ein Besucher in der Wohnung bleibt wenn diese eine Beziehung mit minderjährigen Personen - dort galt 21. Lebensjahr noch als Volljährigkeitsgrenze - hatten.

wer kann mir bestätigen, dass es in deutschland einmal ein
gesetz gegen „verkupplung“ gegeben hat?

und wie lautete er? wann wurde er eingeführt und wann wieder
abgeschafft?

ich glaube gehört zu haben, dass früher vermieter gefahr
liefen wegen dieses paragraphen angezeigt zu werden, wenn sie
zuließen, dass einzeln lebende untermieter über nacht
entsprechenden besuch hatten.

Gruss Günter

Hallo,
der ehemalige Straftatbestand hieß „Kuppelei“.
Näheres kannst Du hier nachlesen:
http://www.wdr.de/tv/recht/worte/rw01714.html
http://www.vaeter-aktuell.de/presse1997/nichtehelich…
Grüße
Eckard.

dankeschön,

kannst du auch noch den paragraphen und den wortlaut herausfinden?

bs