Verl. Kündigungsfrist bei Wohnungswechsel?Verlängert sich die Kündigungsfrist eines Mieters, wenn er erst in der Dachwohnung desselben DreifamilienHauses wohnt und nach fünf Jahren in die größere Wohnung ein Stock tiefer zieht mit einem neu abgeschlossenen Mietvertrag???
Wird die Mietdauer beider Wohnungen addiert oder ist die Mietdauer in der zweiten Wohnung für die Kündigung relevant???
Die Fristen verlängern sich nicht. Es bestehen 2 gesonderte Mietverträge über 2 voneinander unabhängige Wohnungen. Der alte Mietvertrag ist unabhängig vom neuen Mietvertrag zu sehen.
Verlängert sich die
Kündigungsfrist eines Mieters
Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist des Mieters sowieso immer drei Monate, egal, wie lange der Mietvertrag besteht.
Gruß
smalbop