Habe gleich mehrer Fragen, hoffe jemand kennt sich aus und kann mir raten was am Ende für AN und AG am vorteilhaftesten ist.
Die ANin ist schwanger, hat einen befristeten Arbeitsvertrag (noch nicht verlängert) bis 30.06. Mutterschutz beginnt am 31.08. Der Arbeitgeber ist durchaus bereit den Vertrag bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern.
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Kann der Vertrag also bis zum 30.08. verlängert werden, ohne dass dem AG Nachteile entstehen (Pflicht zur Entgeltfortzahlung während des Mutterschutzes bzw. Übergang in ein unbefristetes Verhältnis)?
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Über wen bezieht der AN dann Leistungen während des Mutterschutzes? Krankengeld (wie hoch?), ALG1 (Pflicht zur Arbeitslosen -und Arbeitssuchenden Meldung?) oder eben Sozialleistungen wie ALG2, z.B. sofern Anspruch besteht?
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Ist es (für den AN) günstiger den Folge-Arbeitsvertrag direkt einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes enden zu lassen, oder kurze Zeit vorher, um eben ALG1 beantragen zu können?
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Würde sich eine Krankschreibung (auf die Schwangerschaft) kurze Zeit vor Beginn des Mutterschutzes positiv (für den AN) auswirken?
Hoffe, jemand kennt sich aus. Die Suche im Netz nach gestaltet sich eher schwierig, da die meisten AG den Vertrag wohl eben einfach so auslaufen lassen und gar nicht erst diese Bereitschaft zeigen.
Vielen Dank.