Verläng. Rentenbefreiung Selbstständiger+Studium

Hallo,

wird ein Studium angerechnet wenn die dreijährige Frist der gesetzl. Rentenbebefreiung abgelaufen ist?
Bzw wie verhält es sich mit der verlängerten Befreiung wenn parallel zur Selbstständigkeit (Vollzeit, aber sehr wenig Gewinn, bzw. Verluste) ein Studium mit einem Aufwand von mehr als 15 Wochenstunden absolviert wird?

Danke!

Hallo,

wird ein Studium angerechnet wenn die dreijährige Frist der
gesetzl. Rentenbebefreiung abgelaufen ist?

Was soll wie wo für welche Befreiung angerechnet werden???

Bzw wie verhält es sich mit der verlängerten Befreiung wenn
parallel zur Selbstständigkeit (Vollzeit, aber sehr wenig
Gewinn, bzw. Verluste) ein Studium mit einem Aufwand von mehr
als 15 Wochenstunden absolviert wird?

Besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk? KSK? Gemeinhin besteht für Selbstständige keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV.

Gruß

osmodius

Besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk?
KSK? Gemeinhin besteht für Selbstständige keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV.

Da irrst Du kräftig. Es gibt Selbständige, für die besteht eine zeitlich befristete Versicherungspflicht (Handwerker) und welche, für die eine dauerhafte Versicherungspflicht besteht (Scheinselbständige etc.).

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Besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk?
KSK? Gemeinhin besteht für Selbstständige keine ::Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV.

Da irrst Du kräftig. Es gibt Selbständige, für die besteht
eine zeitlich befristete Versicherungspflicht (Handwerker) und
welche, für die eine dauerhafte Versicherungspflicht besteht
(Scheinselbständige etc.).

Du hast gelesen was Du zitierst?
In SGB VI §2 Selbständig Tätige steht:
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
1.

[hier folgen verschiedene Berufgruppen]
10.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html

Es steht dort nicht:
Selbständig Tätige sind versicherungspflichtig, mit Ausnahme von …

Und daß Scheinselbständige RV-pflichtig sind ergibt sich nicht nur aus dem Namen. Schein(!)selbständige.

Gruß

osmodius