Besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk?
KSK? Gemeinhin besteht für Selbstständige keine ::Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV.
Da irrst Du kräftig. Es gibt Selbständige, für die besteht
eine zeitlich befristete Versicherungspflicht (Handwerker) und
welche, für die eine dauerhafte Versicherungspflicht besteht
(Scheinselbständige etc.).
Du hast gelesen was Du zitierst?
In SGB VI §2 Selbständig Tätige steht:
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
1.
…
[hier folgen verschiedene Berufgruppen]
10.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
Es steht dort nicht:
Selbständig Tätige sind versicherungspflichtig, mit Ausnahme von …
Und daß Scheinselbständige RV-pflichtig sind ergibt sich nicht nur aus dem Namen. Schein(!)selbständige.
Gruß
osmodius