… einer Versicherung
Hallo,
da ich auf einer Dienstreise (2 Wochen) war, konnte ich den Widerruf einer Versicherung nicht nutzen.
Gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen, dass der Widerruf verlängert wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe
… einer Versicherung
Hallo,
da ich auf einer Dienstreise (2 Wochen) war, konnte ich den Widerruf einer Versicherung nicht nutzen.
Gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen, dass der Widerruf verlängert wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Nehme mal an, dass dir die Frist schon deutlich vor der Dienstreise gesetzt worden war, denn 14 Tage Gesamtfrist wäre nun wirklich ungewöhnlich kurz.
Dann aber war für dein Kündigungsversäumnis nicht die Dienstreise, sondern deine Schusseligkeit, das Ganze nicht schon vor deren Antritt erledigt zu haben, verantwortlich.
Und damit liegt weder unzumutbar kurze Fristsetzung noch irgendeine höhere Gewalt vor und der Widerruf muss weiter warten.
Hallo!
Nicht mein Gebiet.
Herzlicher Gruß Klaus
nein die 2 Wochen Widerruf sind fest. Bei längerer Abwesenheit/Urlaub sollte eine Vertrauensperson den Briefkasten leeren und bei wichtiger Post entsprechend handeln!
VG sunana
Besten Dank Sunana,
mit dieser Antwort kann ich was anfangen.
Gruß Mike
Hallo JaMi 1989,
ich fürchte, dass ich Dir nicht weiterhelfen kann.
Zumindest ist mir keine gesetzliche Regelung bekannt,
die unter besonderen Bedingungen eine Verlängerung betreffs einer Einspruchsfrist pp. beinhaltet.
Freundliche Grüsse , ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch
Wilfried