Ach soo läuft der Hase
Hi!
Das mit der Steuerkarte ist richtig - und wird vom Arbeitgeber
so auch erwartet („schließlich ist das ja der Urlaub“).
Der Urlaub, der nur dann ausgezalht werden darf, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann!
Der Urlaub, der nur dann in das nächste Jahr übertragen werden darf, weil dringende betriebliche Gründe oder welche, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, dies erfordern!
Kann der Arbeitgeber deshalb darauf bestehen, daß sich das
Arbeitsverhältnis fortgesetzt hat und so auch der Vertrag
unbefristet verlängert wurde?
Natürlich nicht!
Entweder wird der Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen (also bis zum 31.01.06) oder er wird komplett abgegolten - und zwar als Einmalbezug! Ansonsten wäre es tatsächlich falsch berechnet!
Muß der Arbeitnehmer also seine
Steuerkarte zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses
(31.01.06) in den Händen halten?
Nur, wenn der letzte Monat der Beschäftigung dann auch abgerechnet ist!
Gibt es eigenlich eine „Übergangszeit“ für die Verlängerung
des Arbeitsvertrages?
Im TzBfG ist geregelt, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen ist, wenn das Arbeitsverhältnis mit Wissen der verantwortlichen Personen über den eigentlichen Endzeitpunkt hinaus fortgesetzt wird.
Da ist von ünverzüglicher Handlung des Arbeitgebers die Rede.
Allerdings war das eigentlich zum Schutz des Arbeitnehmers gedacht…
Ich habe von einem Urteil gelesen, indem ein Arbeitnehmer über
einen Monat nach Ende seines Vertrages weitergearbeitet hat,
bis das der Personalabteilung aufgefallen ist.
Ihm wurde daraufhin untersagt weiterzuarbeiten und Hausverbot
erteilt.
Bei Gericht wurde die Klage auf Verlängerung des Vertrages des
Arbeitnehmers abgelehnt.
Naja - ohne das Urteil und alle genauen Details zu kennen, ist da eine Analyse nicht möglich! Wenn er bspw. alleine in seinem Kabuff saß, und tatsächlich erst nach Wochen aufgefallen ist, dass er da war, dann kann das schon passen!
Hieße das, daß das reine „weiterhin zur Arbeit gehen“ den
Vertrag nicht verlängert? Wenn ja, wie oder ab wann verlängert
sich ein Vertrag automatisch?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/ § 15, Abs 5
Muß der Arbeitnehmer den Arbeitgeber eigentlich schriftlich
auf das Ende des Arbeitsvertrages hinweisen?
Nein, es läuft automatisch aus!
Da ich allerdings erst nach diesem Posting verstanden habe, worauf das ganze hinaus läuft, würde ich dem fiktiven Arbeitnehmer empfehlen, Anfang Januar per Einwurfeinschreiben (oder den Empfang persönlich bestätigen lassen - ist noch besser) einen Hinweis auf das Ende des Vertrags mit Bitte der Verrechnung der Urlaubsabgeltung mit der letzten Entgeltzahlung zukommen zu lassen!
Man weiß ja nie…
LG
Guido