Verlängert Urlaub befristeten Arbeitsvertrag?

folgende Situation:
Ein Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer im Februar 2005 einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag vereinbart (Gründe für Befristung: erste Anstellung nach Studium, Probezeit)
Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer gerne weiterbeschäftigen, bietet aber keinen neuen Vertrag an, sondern möchte die gleichen Konditionen aus dem bestehenden Vertrag beibehalten, allerdings ab jetzt unbefristet.
Der Arbeitnehmer möchte den Vertrag aber auslaufen lassen und auf eine weitere Anstellung verzichten (zumindest nicht zu den gebotenen Konditionen).
Aus dem letzten Jahr besteht zum 1.1.2006 noch ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen, der aber aufgrund eines wichtigen Projektes vom Arbeitnehmer bis zum Ende seines Arbeitsvertrages (01.02.06) nicht mehr genommen werden kann.

Verlängert sich der befristete Vertrag jetzt, weil die 15 Tage Urlaub sozusagen erst nach dem Ablauf des Vertrages „genommen“ werden (der Arbeitgeber bietet an, die Urlaubstage im Monat Februar auszuzahlen)?

Nein
Hi!

Verlängert sich der befristete Vertrag jetzt, weil die 15 Tage
Urlaub sozusagen erst nach dem Ablauf des Vertrages „genommen“
werden (der Arbeitgeber bietet an, die Urlaubstage im Monat
Februar auszuzahlen)?

Nein! Der Urlaub wird ausgezahlt mit der letzten Abrechnung und gut ist.

LG
Guido

Trifft das auch zu, wenn die letzte Abrechung für einen Zeitraum nach der Beendigung des Vertrages gilt (im Januar 2006 kommt die letzte „reguläre“ Abrechung, durch die Auszahlung des Urlaubs gibt es aber eine weitere für Februar)?

Hi!

Das finde ich zwar reichlich „ungewöhnlich“ und rechtlich eher in der Grauzone, aber auch dann verlängert sich der Arbeitsvertrag nicht.

Ich weiß, dass das nichts mit der Frage zu tun hat, aber ich bin neugierig:
Wieso ist das mit der Verlängerung eigentlich so wichtig, wenn der fiktive Arbeitnehmer nicht verlängern will?

LG
Guido

Hallo Guido,
Der Arbeitnehmer will auf keinen Fall den bestehenden Vertrag verlängern - der Arbeitgeber möchte das.
Bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Befristung hinaus, würde sich der Vertrag ja zu den bekannten Konditionen verlängern.

Du hast geschrieben, daß eine Auszahlung nach Beendigung „rechtlich in der Grauzone“ wäre. Müßte der Arbeitgeber den Urlaub mit der letzten Rechnung ausbezahlen?

Naja, bin mir nicht sicher
Hi!

Du hast geschrieben, daß eine Auszahlung nach Beendigung
„rechtlich in der Grauzone“ wäre. Müßte der Arbeitgeber den
Urlaub mit der letzten Rechnung ausbezahlen?

Naja - ganz sicher bin ich mir da nicht!

Allerdings benötigt der AG ja dann auch noch die Steuerkrate einen Monat länger und meiner Meinung nach sollten Summen, die feststehen auch mit der letzten Abrechnung verrechnet werden!

Aber wie gesagt: Sicher bin ich da momantan nicht!

LG
Guido

Hallo Guido,

Das mit der Steuerkarte ist richtig - und wird vom Arbeitgeber so auch erwartet („schließlich ist das ja der Urlaub“).
Kann der Arbeitgeber deshalb darauf bestehen, daß sich das Arbeitsverhältnis fortgesetzt hat und so auch der Vertrag unbefristet verlängert wurde? Muß der Arbeitnehmer also seine Steuerkarte zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (31.01.06) in den Händen halten?

Gibt es eigenlich eine „Übergangszeit“ für die Verlängerung des Arbeitsvertrages?
Ich habe von einem Urteil gelesen, indem ein Arbeitnehmer über einen Monat nach Ende seines Vertrages weitergearbeitet hat, bis das der Personalabteilung aufgefallen ist.
Ihm wurde daraufhin untersagt weiterzuarbeiten und Hausverbot erteilt.
Bei Gericht wurde die Klage auf Verlängerung des Vertrages des Arbeitnehmers abgelehnt.
Hieße das, daß das reine „weiterhin zur Arbeit gehen“ den Vertrag nicht verlängert? Wenn ja, wie oder ab wann verlängert sich ein Vertrag automatisch?

Muß der Arbeitnehmer den Arbeitgeber eigentlich schriftlich auf das Ende des Arbeitsvertrages hinweisen?

Ach soo läuft der Hase
Hi!

Das mit der Steuerkarte ist richtig - und wird vom Arbeitgeber
so auch erwartet („schließlich ist das ja der Urlaub“).

Der Urlaub, der nur dann ausgezalht werden darf, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann!
Der Urlaub, der nur dann in das nächste Jahr übertragen werden darf, weil dringende betriebliche Gründe oder welche, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, dies erfordern!

Kann der Arbeitgeber deshalb darauf bestehen, daß sich das
Arbeitsverhältnis fortgesetzt hat und so auch der Vertrag
unbefristet verlängert wurde?

Natürlich nicht!
Entweder wird der Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen (also bis zum 31.01.06) oder er wird komplett abgegolten - und zwar als Einmalbezug! Ansonsten wäre es tatsächlich falsch berechnet!

Muß der Arbeitnehmer also seine
Steuerkarte zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses
(31.01.06) in den Händen halten?

Nur, wenn der letzte Monat der Beschäftigung dann auch abgerechnet ist!

Gibt es eigenlich eine „Übergangszeit“ für die Verlängerung
des Arbeitsvertrages?

Im TzBfG ist geregelt, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen ist, wenn das Arbeitsverhältnis mit Wissen der verantwortlichen Personen über den eigentlichen Endzeitpunkt hinaus fortgesetzt wird.
Da ist von ünverzüglicher Handlung des Arbeitgebers die Rede.

Allerdings war das eigentlich zum Schutz des Arbeitnehmers gedacht…

Ich habe von einem Urteil gelesen, indem ein Arbeitnehmer über
einen Monat nach Ende seines Vertrages weitergearbeitet hat,
bis das der Personalabteilung aufgefallen ist.
Ihm wurde daraufhin untersagt weiterzuarbeiten und Hausverbot
erteilt.
Bei Gericht wurde die Klage auf Verlängerung des Vertrages des
Arbeitnehmers abgelehnt.

Naja - ohne das Urteil und alle genauen Details zu kennen, ist da eine Analyse nicht möglich! Wenn er bspw. alleine in seinem Kabuff saß, und tatsächlich erst nach Wochen aufgefallen ist, dass er da war, dann kann das schon passen!

Hieße das, daß das reine „weiterhin zur Arbeit gehen“ den
Vertrag nicht verlängert? Wenn ja, wie oder ab wann verlängert
sich ein Vertrag automatisch?

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/ § 15, Abs 5

Muß der Arbeitnehmer den Arbeitgeber eigentlich schriftlich
auf das Ende des Arbeitsvertrages hinweisen?

Nein, es läuft automatisch aus!

Da ich allerdings erst nach diesem Posting verstanden habe, worauf das ganze hinaus läuft, würde ich dem fiktiven Arbeitnehmer empfehlen, Anfang Januar per Einwurfeinschreiben (oder den Empfang persönlich bestätigen lassen - ist noch besser) einen Hinweis auf das Ende des Vertrags mit Bitte der Verrechnung der Urlaubsabgeltung mit der letzten Entgeltzahlung zukommen zu lassen!

Man weiß ja nie…

LG
Guido

super, das hilft weiter.
vielen dank.