Hallo liebe Mitglieder,
folgende Frage, welches schon häufig behandelt wurde. Es geht hier speziell um die Anpassung der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers an die ges. Kündigugnsfristen.
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
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Angestelltenverh. soll diesen Monat gekündigt werden
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Im Arbeitsvertrag steht bei Kündigungsfrist folgender Satz - „Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. KRAFT GESETZES EINTRETENDE VERLÄNGERUNGEN DER KÜNDIGUNGSFRIST NACH LÄNGERER BESCHÄFTIGUNGSDAUER GELTEN FÜR BEIDE SEITEN“
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Nach $622 BGB gelten die verlängerten gesetzlichen Fristen doch nur für den Arbeitgeber…!?
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Es gibt keinen Tarifvertrag
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Betriebszugehörigkeit 6,5 Jahre
Nun zur Frage:
Ist es erlaubt, die ges. Künd.fristen auch für die Kündigung vom Arbeitnehmer heranzuziehen wie oben beschrieben?
Gilt für diesen Fall nun die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende oder 2 Monate zum Monatsende?
Herzlichen Dank für sachdienliche Hilfe schon im Voraus.
Beste Grüße
Barth09