Verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Hallo liebe Mitglieder,

folgende Frage, welches schon häufig behandelt wurde. Es geht hier speziell um die Anpassung der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers an die ges. Kündigugnsfristen.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

  • Angestelltenverh. soll diesen Monat gekündigt werden

  • Im Arbeitsvertrag steht bei Kündigungsfrist folgender Satz - „Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. KRAFT GESETZES EINTRETENDE VERLÄNGERUNGEN DER KÜNDIGUNGSFRIST NACH LÄNGERER BESCHÄFTIGUNGSDAUER GELTEN FÜR BEIDE SEITEN“

  • Nach $622 BGB gelten die verlängerten gesetzlichen Fristen doch nur für den Arbeitgeber…!?

  • Es gibt keinen Tarifvertrag

  • Betriebszugehörigkeit 6,5 Jahre

Nun zur Frage:

Ist es erlaubt, die ges. Künd.fristen auch für die Kündigung vom Arbeitnehmer heranzuziehen wie oben beschrieben?

Gilt für diesen Fall nun die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende oder 2 Monate zum Monatsende?

Herzlichen Dank für sachdienliche Hilfe schon im Voraus.

Beste Grüße

Barth09

ist möglich

Ist es erlaubt, die ges. Künd.fristen auch für die Kündigung
vom Arbeitnehmer heranzuziehen wie oben beschrieben?

Ja: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

danke erst mal für deine Antwort.

Im von dir zitierten §622 BGB steht, dass durch TARIFVERTRÄGE
von Absatz 1-3 abgewichen werden kann. Im von mir geschilderten
Fall gibt es keinen Tarifvertrag.

Darüber hinaus steht in Absatz 5 dass einzelvertraglich unter
bestimmten Umständen eine KUERZERE Kündigungsfrist vereinbart
werden kann.

Im von mir geschilderten Fall wird ja die Kündigungsfrist
des Arbeitnehmers VERLÄNGERT durch die einzelvertraglichen
Bestimmungen.

Es gibt unterschiedliche Ansichten zu dem geschilderten Fall.
Weiss es jemand relativ sicher?

Danke

Barth09

http://www.google.com/search?client=opera&rls=de&q=l…

Die Frage ist ja nicht selten.

Gruß

Stefan

Hallo,

die 2-monatige Frist wäre hier maßgeblich und wirksam.

Ehrlich!

VG
EK

Hallo Stefan,

herzlichen Dank.

Beste Grüße

Barth09