Verlängerter Abrechnungszeitraum

Unter welcher Prämisse muss man einem verlängerten Abrechnungszeitraum vonm Nebenkosten zustimmen? Kann es passieren, dass ein Vermieter eine Nebenkostenabrechnung nur alle zwei Jahre vornimmt und man dann von Nachzahlungen u.U. erschlagen wird?

Hallo ReiseNadja,

unter keiner Prämisse. Sie BGH § 556 Absatz 3. Da steht alles prima verständlich drin. Der Vermieter MUSS jährlich abrechnen. Abrechnungen, die später als 12 Monaten NACH ABLAUF DES ABRECHNUNGSZEITRAUMES eintrudeln, müssen nicht mehr bezahlt werden.

Gruß

Mary