Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Hallo,

ich habe folgende Verständnisfrage zum verlängerten Eigentumsvorbehalt:

Der Käufer verkauft die Ware an einen Dritten. Bleibt der Verkäufer jetzt Eigentümer der Ware, bis dieser Dritte den Kaufpreis an ihn gezahlt hat?

Danke schon mal!

Grüße

maaaunz

ich habe folgende Verständnisfrage zum verlängerten
Eigentumsvorbehalt:

Der Käufer verkauft die Ware an einen Dritten. Bleibt der
Verkäufer jetzt Eigentümer der Ware, bis dieser Dritte den
Kaufpreis an ihn gezahlt hat?

es handelt sich um ein dreipersonenverhältnis zwischen vorbehaltsverkäufer, vorbehaltskäufer und einem dritten.

das verhältnis vorbehaltsverkäufer- vorbehaltskäufer stellt sich so dar:

  1. übereignung der sache unter bedingung der vollständigen kaufpreiszahlung

  2. der vorbehaltskäufer wird ermächtigt (185 bgb), die sache an dritte zu übereignen

  3. die ermächtigung (2)) erfolgt unter der bedingung, dass die kaufpreisforderung des vorbehaltskäufers gegen den dritten an den vorbehaltsverkäufer abgetreten wird (vorauszession)

  4. der vorbehaltskäufer wird ermächtigt, die forderung einzuziehen (362 II, 185 BGB)

daher wird der dritte eigentümer der sache, da er sie vom vorbehaltskäufer nach §§ 929 S.1, 185 bgb erwirbt

a.