Hallo Hans
Heute habe ich in einem Billigbaumarkt was gesehen:
Da sieht man in der Tat viele Sachen, die man lieber nicht kaufen sollte…
Schöne orangene Verlängerungsleitungen mit Stecker und
Kupplung. Beschreibung: Verlängerung mit Gummiumhüllung,
Belastung max. 2300W, 10A
10 A sind für 1 mm² rein strombelastungstechnisch nicht zu bemängeln!
Auf den ersten Blick habe ich erkannt, daß das nie und nimmer
Gummileitung ist. Blick auf die Leitung: H05VV-F3G1
Da hatte derjenige, der sich die Beschriftung einfallen lässt, baumarkttypisch, keine Ahnung von der Materie…
Kein Schreibfehler! Die Leitung wurde in verschiedenen Längen
von 10 bis 50 m Länge angeboten. Alles der gleiche Querschnitt
1mm².
Also wie gesagt, spricht bei 10 A nichts gegen 1 mm², wenn man die reine Strombelastbarkeit hernimmt.
Ein anderes Kapitel ist der Spannungsabfall. Bei den 10 A würden auf 50 m Leitung mit 1 mm² 17 V abfallen, das sind 7,4 % der Netzspannung und wäre eigentlich nicht zulässig. Inwieweit es in der VDE Ausnahmen bezüglich ortsveränderlicher Verlängerungsleitungen gibt, habe ich jetzt nicht im Kopf. Ich muss aber sagen, dass der zulässige Spannungsfall allgemein sehr stiefmütterlich behandelt wird - wenn ich da unsere Gartenlaube sehe, wo der Netzinnenwiderstand über 2 Ohm beträgt! Wenn man da den Wasserkocher einschaltet, steht man fast im Dunkeln…
Das liegt aber vermutlich auch daran, dass im nicht eingehaltenen Spannungsfall bei eingehaltener Strombelastbarkeit wenige Risiken liegen. Schlimmstenfalls wird das Licht eben dunkler, ein Motor läuft langsamer, aber Brände entstehen so nicht. Es ist ja aber nicht der Sinn des Versorgungsnetzes, die Hälfte der Spannung irgendwo zu verheizen. Deshalb soll sich der Spannungsfall in Grenzen halten.
Der VDE hat veröffentlicht, daß seit 2009 keine Verlängerung
mehr unter 1,5mm² mit VDE oder GS Zeichen versehen werden
darf. Ich dachte immer, bis 2m Länge seien Verlängerungen mit
1,0mm² zulässig, deshalb auch dieser Querschnitt bei den
Dreifachsteckdosen. Von denen dürfte dann auch keine mehr GS
und VDE tragen, oder?
Das wäre dann so, ja. Ich kenne aber auch allzu viele Mehrfachsteckdosen mit 1 mm², die für 16 A gedacht sind. Hier taucht nicht umsonst der Hinweis auf, dass man sie nicht hintereinandergesteckt oder abgedeckt betreiben darf. Man bewegt sich mit der Strombelastbarkeit absolut am Limit und wenn du mal das Experiment machst und eine Stunde lang 16 A durch H05VV-F 3G1mm² knüppelst, wirst du die Leitung nicht mehr lange anfassen können. Sie dürfte dann wirklich knapp vorm Erweichungspunkt der Ummantelung und Isolation temperiert sein.
Verstanden hab ich eh noch nie, daß eine kurze Länge niedrigen
Querschnitts bei Verlängerungen zulässig ist. Die Erwärmung
bei gleichem Stromfluß ist schließlich gleich, ob 1m oder 20m.
Hier spielt, wie bereits erwähnt, der Spannungsabfall die entscheidende Rolle. Ein halber Meter dünnere Leitung macht sich hierbei kaum bemerkbar.
Erstens eine Frechheit, eine billige Kunststoffleitung als
gummiummantelt zu bezeichnen, zweitens dieser meiner Meinung
brandgefährliche Querschnitt. Da soll sich noch einer wundern,
warum beim Elektriker alles viiiiel zu teuer ist. So was würde
der doch niemals anbieten.
Brandgefährlich ist das bei sachgemäßem Betrieb nicht, solange man nicht die ganzen 50 m sinnloserweise zu einem Knäuel wickelt. Ich finde jedoch auch für einen Laien zuviel verlangt, sich im Klaren zu sein, wie viel Strom in seinem Falle fließen wird!
Wäre toll, wenn mir jemand sagt, daß diese Verlängerungen
nicht verkauft werden dürfen, dann werd ich diese
Baumarktkette mal bremsen.
Ich denke, da wird es schon Schlupflöcher geben. Insbesondere der Aufdruck der verminderten Strombelastbarkeit legitimiert vermutlich den geringeren Querscnitt. Und seien wir doch mal ehrlich: Würdest du unbedingt eine 1,5 mm² Verlängerung teuer kaufen wollen, wenn du 50 m vom Haus entfernt, im Garten einen 150-W-Baustrahler betreiben willst? Da würde es auch locker die 1,0 mm²-Variante tun! Man muss nur darauf achten, dass die Abschaltbedingung nicht unterschritten wird. Bei der üblichen 16 A-Absicherung müssen 80 A im Kurzschlussfall erreicht werden. 2,875 Ohm von der Trafostation bis zum Verbraucher sollten also in jedem Falle nicht überschritten werden!
MfG Mrius