Verlängerung 50m 1,0mm²

Hallo Leute

Heute habe ich in einem Billigbaumarkt was gesehen:

Schöne orangene Verlängerungsleitungen mit Stecker und Kupplung. Beschreibung: Verlängerung mit Gummiumhüllung, Belastung max. 2300W, 10A

Auf den ersten Blick habe ich erkannt, daß das nie und nimmer Gummileitung ist. Blick auf die Leitung: H05VV-F3G1

Kein Schreibfehler! Die Leitung wurde in verschiedenen Längen von 10 bis 50 m Länge angeboten. Alles der gleiche Querschnitt 1mm².

Kann mir mal einer von euch sagen, nach welcher Norm der Verkauf dieser Leitungen zulässig ist?

Der VDE hat veröffentlicht, daß seit 2009 keine Verlängerung mehr unter 1,5mm² mit VDE oder GS Zeichen versehen werden darf. Ich dachte immer, bis 2m Länge seien Verlängerungen mit 1,0mm² zulässig, deshalb auch dieser Querschnitt bei den Dreifachsteckdosen. Von denen dürfte dann auch keine mehr GS und VDE tragen, oder?

Verstanden hab ich eh noch nie, daß eine kurze Länge niedrigen Querschnitts bei Verlängerungen zulässig ist. Die Erwärmung bei gleichem Stromfluß ist schließlich gleich, ob 1m oder 20m.

Erstens eine Frechheit, eine billige Kunststoffleitung als gummiummantelt zu bezeichnen, zweitens dieser meiner Meinung brandgefährliche Querschnitt. Da soll sich noch einer wundern, warum beim Elektriker alles viiiiel zu teuer ist. So was würde der doch niemals anbieten.

Wäre toll, wenn mir jemand sagt, daß diese Verlängerungen nicht verkauft werden dürfen, dann werd ich diese Baumarktkette mal bremsen.

Hans

Moin Hans,
finde ich auch sehr bedenklich. War denn ein Zeichen vom VDE oder ein GS drauf?
Die Argumentation wegen der kurzen dünnen Leitungen war, glaube ich, dass man das besser „im Auge“ hat, wenn es schmort. Kann ich aber auch nicht so ganz nachvollziehen …
Freundliche Grüße
Thomas

Hallo Hans

Heute habe ich in einem Billigbaumarkt was gesehen:

Da sieht man in der Tat viele Sachen, die man lieber nicht kaufen sollte…

Schöne orangene Verlängerungsleitungen mit Stecker und
Kupplung. Beschreibung: Verlängerung mit Gummiumhüllung,
Belastung max. 2300W, 10A

10 A sind für 1 mm² rein strombelastungstechnisch nicht zu bemängeln!

Auf den ersten Blick habe ich erkannt, daß das nie und nimmer
Gummileitung ist. Blick auf die Leitung: H05VV-F3G1

Da hatte derjenige, der sich die Beschriftung einfallen lässt, baumarkttypisch, keine Ahnung von der Materie…

Kein Schreibfehler! Die Leitung wurde in verschiedenen Längen
von 10 bis 50 m Länge angeboten. Alles der gleiche Querschnitt
1mm².

Also wie gesagt, spricht bei 10 A nichts gegen 1 mm², wenn man die reine Strombelastbarkeit hernimmt.
Ein anderes Kapitel ist der Spannungsabfall. Bei den 10 A würden auf 50 m Leitung mit 1 mm² 17 V abfallen, das sind 7,4 % der Netzspannung und wäre eigentlich nicht zulässig. Inwieweit es in der VDE Ausnahmen bezüglich ortsveränderlicher Verlängerungsleitungen gibt, habe ich jetzt nicht im Kopf. Ich muss aber sagen, dass der zulässige Spannungsfall allgemein sehr stiefmütterlich behandelt wird - wenn ich da unsere Gartenlaube sehe, wo der Netzinnenwiderstand über 2 Ohm beträgt! Wenn man da den Wasserkocher einschaltet, steht man fast im Dunkeln…
Das liegt aber vermutlich auch daran, dass im nicht eingehaltenen Spannungsfall bei eingehaltener Strombelastbarkeit wenige Risiken liegen. Schlimmstenfalls wird das Licht eben dunkler, ein Motor läuft langsamer, aber Brände entstehen so nicht. Es ist ja aber nicht der Sinn des Versorgungsnetzes, die Hälfte der Spannung irgendwo zu verheizen. Deshalb soll sich der Spannungsfall in Grenzen halten.

Der VDE hat veröffentlicht, daß seit 2009 keine Verlängerung
mehr unter 1,5mm² mit VDE oder GS Zeichen versehen werden
darf. Ich dachte immer, bis 2m Länge seien Verlängerungen mit
1,0mm² zulässig, deshalb auch dieser Querschnitt bei den
Dreifachsteckdosen. Von denen dürfte dann auch keine mehr GS
und VDE tragen, oder?

Das wäre dann so, ja. Ich kenne aber auch allzu viele Mehrfachsteckdosen mit 1 mm², die für 16 A gedacht sind. Hier taucht nicht umsonst der Hinweis auf, dass man sie nicht hintereinandergesteckt oder abgedeckt betreiben darf. Man bewegt sich mit der Strombelastbarkeit absolut am Limit und wenn du mal das Experiment machst und eine Stunde lang 16 A durch H05VV-F 3G1mm² knüppelst, wirst du die Leitung nicht mehr lange anfassen können. Sie dürfte dann wirklich knapp vorm Erweichungspunkt der Ummantelung und Isolation temperiert sein.

Verstanden hab ich eh noch nie, daß eine kurze Länge niedrigen
Querschnitts bei Verlängerungen zulässig ist. Die Erwärmung
bei gleichem Stromfluß ist schließlich gleich, ob 1m oder 20m.

Hier spielt, wie bereits erwähnt, der Spannungsabfall die entscheidende Rolle. Ein halber Meter dünnere Leitung macht sich hierbei kaum bemerkbar.

Erstens eine Frechheit, eine billige Kunststoffleitung als
gummiummantelt zu bezeichnen, zweitens dieser meiner Meinung
brandgefährliche Querschnitt. Da soll sich noch einer wundern,
warum beim Elektriker alles viiiiel zu teuer ist. So was würde
der doch niemals anbieten.

Brandgefährlich ist das bei sachgemäßem Betrieb nicht, solange man nicht die ganzen 50 m sinnloserweise zu einem Knäuel wickelt. Ich finde jedoch auch für einen Laien zuviel verlangt, sich im Klaren zu sein, wie viel Strom in seinem Falle fließen wird!

Wäre toll, wenn mir jemand sagt, daß diese Verlängerungen
nicht verkauft werden dürfen, dann werd ich diese
Baumarktkette mal bremsen.

Ich denke, da wird es schon Schlupflöcher geben. Insbesondere der Aufdruck der verminderten Strombelastbarkeit legitimiert vermutlich den geringeren Querscnitt. Und seien wir doch mal ehrlich: Würdest du unbedingt eine 1,5 mm² Verlängerung teuer kaufen wollen, wenn du 50 m vom Haus entfernt, im Garten einen 150-W-Baustrahler betreiben willst? Da würde es auch locker die 1,0 mm²-Variante tun! Man muss nur darauf achten, dass die Abschaltbedingung nicht unterschritten wird. Bei der üblichen 16 A-Absicherung müssen 80 A im Kurzschlussfall erreicht werden. 2,875 Ohm von der Trafostation bis zum Verbraucher sollten also in jedem Falle nicht überschritten werden!

MfG Mrius

Hallo

wenn du mal das Experiment machst und eine Stunde lang 16 A
durch H05VV-F 3G1mm² knüppelst, wirst du die Leitung nicht
mehr lange anfassen können. Sie dürfte dann wirklich knapp
vorm Erweichungspunkt der Ummantelung und Isolation temperiert
sein.

Umso weniger verstehe ich die Zulässigkeit solcher Querschnitte. Ich denk an die vielen Waschmaschinen-Trockner-Kombinationen, bei denen mangels Anschlüssen beide Geräte mit eben diesen Dreifachsteckdosen zusammengesteckt sind.

Ich denke, da wird es schon Schlupflöcher geben.

Deshalb habe ich ja nach einer Norm gefragt. Selber habe ich die entsprechende nicht, da hab ich gesucht.

Insbesondere
der Aufdruck der verminderten Strombelastbarkeit legitimiert
vermutlich den geringeren Querscnitt.

Ich befürchte das schon fast.

Und seien wir doch mal
ehrlich: Würdest du unbedingt eine 1,5 mm² Verlängerung teuer
kaufen wollen, wenn du 50 m vom Haus entfernt, im Garten einen
150-W-Baustrahler betreiben willst?

Wenn es keine anderen Querschnitte gibt, stellt sich die Frage nicht und alle haben die gleichen Bedingungen. Für Verlängerungen im Freien nehme ich diese Kunststoffleitungen gar nicht und biete sie Kunden auch nicht an.

Da würde es auch locker
die 1,0 mm²-Variante tun!

Oder gleich 0,75mm²? Die ist noch billiger. Ich dachte bisher nur, es gibt einen vorgeschriebenen Mindestquerschnitt von 1,5mm² für Verlängerungen länger als 2m.

Man muss nur darauf achten, dass die
Abschaltbedingung nicht unterschritten wird.

Die wird jedem Anwender herzlich wurscht sein.

Bei der üblichen
16 A-Absicherung müssen 80 A im Kurzschlussfall erreicht
werden.

2,875 Ohm von der Trafostation bis zum Verbraucher
sollten also in jedem Falle nicht überschritten werden!

Du meinst sicher den Strom im Körperschlußfall. Der Kurzschlußstrom interessiert hier wenig und der Schleifenwiderstand beim Vorhandensein eines FI-Schalters auch nicht.

Hans