Liebe Leute,
habe fragen über Fragen aber keine Antwort. Angenommen AN arbeitet in einem Betrieb in der Schichtarbeit. Es sind 6 Festeingestellte (Teil- und Vollzeit) + Filialleiterin. Alles Frauen.
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Darf der AG ohne Zustimmung der Belegschaft (ohne Ankündigung) die Arbeitszeiten zu verlängern, vor allem Öffnungszeiten des Betriebs um 2 Stunden (von 6 auf 8) zu verlegen? die Arbeitszeiten fangen schon um 6 Uhr an nicht wie bisher um 8. Also Frühdienst 6 – 15:30 (früher 8- 16:30), Spät 15:30 – 1 (16:30-1). Da 3 AN außerhalb der Stadt wohnen, haben die bei dieser Regelung keine Möglichkeit um 6 zu erscheinen, 2 AN haben Kinder in dem Schulalter, also keine Möglichkeit in dieser Zeit die Kinder unterzubringen, 2 sind kurz von der Rente und schaffen eigentlich mehr Stunden (auf Dauer) nicht. Es wurde mit der Belegschaft darüber nicht gesprochen – die wurden vor den Tatsachen gestellt (neuer Dienstplan). Wie sieht es mit der Kündigung in diesem Fall, genauer um die Ansprüche bei AA: muss Arbeitnehmer kündigen, oder ? Wenn jeder von uns kündigt haben wir doch 3 Monate keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
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Viele von den AN haben jede Menge Überstunden, die nicht bezahlt werden nur als Freizeit zu nehmen sind. Darf die Filialleitung, ohne zu fragen bei extra Freientagen, die als Urlaub anzurechnen nicht erst als „Abbummeln“ der Überstunden. AN wurden am ENDE des Monats durch Arbeitsstundenabrechnung (nicht persönlich) erst in Kenntnis gesetzt, dass die Zusatzfreietage eigentlich Urlaubstage waren, die Überstundenzahl hat sich nicht verringert. Warum werden Urlaubstage als 6 Stunden gerechnet nicht als 8 Stunden?