es ist ja keine Kündigung, deswegen gilt das ganz normal das TzBfG. Der Vertag läuft aus und damit endet das Beschäftigungsverhältnis. Nun kann der BR eine Empfehlung zur Weiterbeschäftigung geben, aber mehr auch nicht.
Eine Kultur des BR hauptsache Arbeitsplätze erhalten finde ich sehr gefährlich, um nicht zu sagen auch geschäftsschädigend.
Ich bin selber für BR tätig und berate Gewerkschaften und letztendlich ist man Anwalt für AN, aber immer nur dann, wenn auch der AN seine Pflichten erfüllt.
Es kann nicht sein, dass der Erhalt dieses ARbeitsplatzes auf Kosten der anderen AN bzw. des Betriebsklimas und somit auf den Betriebserfolg geht.
Halten von ARbeitsplätzen ist gut, wenn es dem AN gerecht wird.
Nochmals hier läuft ein Vertrag aus und somit endet das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer Kündigung, ein Widerspruchsrecht des BR ist somit nicht gegeben.
Ein schriftl. Stellungsnahme - und diese sollte sich auf sachliche Gründe beziehen - würde dem AN bei einer Klage auf Weiterbeschäftigung helfen.
Wenn der Betrieb jedoch wie hier, eine betriebliche Störung und damit verbunden auch Leisungsmängel aufzeigen kann ist diese Klage nicht sehr erfolgsversprechend.
Ferner kann der BR, wenn er der Meinung ist, dass ein AG auch gute AN kündigt um den KüSch zu umgehen immer wieder befr. Einstellungen vornimmt, die Einstellung neuer AN erschweren. Denn auch hier besteht ein Mitspracherecht und der AG wird es sich zweimal überlegen, ob er bei jeder Neueinstellung mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen leben will.
Ich denke am Besten ist eine gute und ehrliche Kooperation zwischen AG und BR, bei denen sich auch die AG-Seite darüber im klaren ist, dass der BR ihm das Leben schwer machen kann und er keine Marionetten vor sich hat.
LG.