Hallo zusammen,
wer kennt sich aus:
AN XY hat vor 1 Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr unterschrieben. Dieser wurde 3 Mon vor Ablauf um 2 Monate über das ursprüngliche Jahr verlängert. XY hat die 2-monatige Verlängerung unterschrieben (Grund war zeitliche Anpassung an weiteren Dienstleistervertrag des AG).
Mündlich wurde bei Vertragsabschluss zugesichert, dass Verlängerung erfolgen wird, Befristung = rechtliche Ausschöpfung der Möglichkeiten, blabla.
4 Tage vor Ablauf des verlängerten befristeten Vertrags hat XY kein neuerlichen Vertrag vorliegen. Die Arbeitsagentur wird sich im Zweifelsfall um sie kümmern.
Frage: Wie oft kann ein AG einen befristeten Vertrag wieder befristet verlängern? Meiner Ansicht nach 2 x, hieße das, dass der nächste Vertrag bei diesem AG unbefristet ausgestellt werden muss ???
Bin unsicher darüber + hätte gerne „sichere“ Auskünfte oder Hinweise.
Merci
Ulrike