Hallo
unabhängig von meiner folgenden Antwort sollten Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V besteht bis zum Abschluss des 14 Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Ist das Studienjahr nicht in Semester, sondern in Trimester eingeteilt, sind die auf Semester bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Regelungen sinngemäß auf Trimester anzuwenden. Das bedeutet, dass die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V bis zum Abschluss des 21. Fachtrimesters bestehen würde.
Über diesen Zeitpunkt hinaus wird die Versicherungspflicht
dann fortgeführt, wenn
- die Art der Ausbildung
- familiäre Gründe
- persönliche Gründe
- der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten
Bildungswegs
die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Bei der Altersbegrenzung und der Auswahl der Verlängerungstatbestände hat sich der
Gesetzgeber an den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
orientiert (vgl. § 10 Abs. 3 BAföG). Die Weitergewährung von Leistungen nach dem BAföG über das 30. Lebensjahr hinaus führt jedoch nicht zwangsläufig zu einer Verlängerung der Versicherungspflicht.
Bei Vorliegen der oben genannten Verlängerungstatbestände kann weiterhin Versicherungspflicht bestehen. Ob die Versicherungspflicht als Student über das 14. Fachsemester (21.Fachtrimester) oder über die Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus gerechtfertigt ist, hat die Krankenkasse jeweils im Einzelfall festzustellen. Dabei ist zu bewerten, ob und inwieweit die vorgebrachten Gründe eine Verlängerung des Studiums unumgänglich gemacht haben.
Die Gründe müssen von solcher Art und solchem Gewicht sein, dass sie bei objektiver
Betrachtungsweise die Aufnahme des Studiums oder dessen Abschluss verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.09.1992 -12 RK 40/91 - USK 92114).
Viele Grüße
Christoph