Verlängerung d. Versicherungsschutzes bei 2. Kind?

Hallöchen,

Zur Zeit studiere ich noch und hab während meines Studiums ein Kind bekommen. Durch die Geburt meines Kindes wurde der Versicherungsschutz (studentische Versicherung) um 3 Jahre verlängert, das heißt bis zum 33. Lebensjahr. Wenn ich nun ein zweites Kind bekommen würde (vor Ablauf der Zeit) und noch im Studium bin, verlängert sich dann der Versicherungsschutz nochmals um 3 Jahre?

Gruß eure anische

Hallo

unabhängig von meiner folgenden Antwort sollten Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V besteht bis zum Abschluss des 14 Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Ist das Studienjahr nicht in Semester, sondern in Trimester eingeteilt, sind die auf Semester bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Regelungen sinngemäß auf Trimester anzuwenden. Das bedeutet, dass die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V bis zum Abschluss des 21. Fachtrimesters bestehen würde.

Über diesen Zeitpunkt hinaus wird die Versicherungspflicht
dann fortgeführt, wenn

  • die Art der Ausbildung
  • familiäre Gründe
  • persönliche Gründe
  • der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten
    Bildungswegs
    die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.

Bei der Altersbegrenzung und der Auswahl der Verlängerungstatbestände hat sich der
Gesetzgeber an den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
orientiert (vgl. § 10 Abs. 3 BAföG). Die Weitergewährung von Leistungen nach dem BAföG über das 30. Lebensjahr hinaus führt jedoch nicht zwangsläufig zu einer Verlängerung der Versicherungspflicht.
Bei Vorliegen der oben genannten Verlängerungstatbestände kann weiterhin Versicherungspflicht bestehen. Ob die Versicherungspflicht als Student über das 14. Fachsemester (21.Fachtrimester) oder über die Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus gerechtfertigt ist, hat die Krankenkasse jeweils im Einzelfall festzustellen. Dabei ist zu bewerten, ob und inwieweit die vorgebrachten Gründe eine Verlängerung des Studiums unumgänglich gemacht haben.
Die Gründe müssen von solcher Art und solchem Gewicht sein, dass sie bei objektiver
Betrachtungsweise die Aufnahme des Studiums oder dessen Abschluss verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.09.1992 -12 RK 40/91 - USK 92114).

Viele Grüße
Christoph

Hallo, ich meine eher nicht, bin mir aber nicht sicher

Also grundsätzlich würde die Möglichkeit bestehen, dass die Krankenkasse die Krankenversicherung der Studenten erneut um bis zu 6 Semester verlängert. Allerdings müsstest Du schon glaubhaft nachweisen, dass sich der Abschluss Deines Studium tatsächlich wegen dem 2. Kind verzögert. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die studentische Versicherung zu verlängern, sondern entscheidet im Einzelfall und nach Ermessen.

Viele Grüße - Nicole

Hallo anische,

eine detaillierte Antwort kann ich dir aus 2 Gründen nicht geben.

  1. Eine Rechtsberatung ist durch mich nicht möglich/ erlaubt. Du hättest deine Frage fiktiv stellen müssen.

  2. Eine Beurteilung des Sachverhalts ist nur mit Einsicht in die Daten bei deiner Krankenkasse möglich.

Hier die Rechtsgrundlage für die Versicherung als Student:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Bitte wende dich an deine Krankenkasse um die Rechtslage zu klären. Wenn du eine Antwort bekommst, die dir nicht gefällt, kannst du damit ja eine neue Anfrage stellen.

Bitte schildere den Sachverhalt aber dann anders (fiktiv).

Viele Grüße und alles Gute,

Andi

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid.

Hallo,

wenn das Studium durch die Geburt und die anschließende Betreuung unterbrochen wird und in der Studienrichtung das 14. Fachsemester noch nicht erreicht ist, wird die studentische Krankenversicherung auch durch das 2.Kind verlängert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Gruß

Hallo anische,

ich hoffe Du hast bist heute Deine Antwort bekommen. Ich kann Dir leider nicht helfen da Studentenversicherung nicht mein Fachgebiet ist, ich kann mich aber gern erkundigen und dir aber erst frühstens mitte nächste woche eine kompetente Antwort geben. Melde Dich falls Du noch eine Antwort brauchst.

Schnönen Abend Katja

Hallo Anische,

danke für deine Anfrage.

Leider bin ich den letzten Jahren nur noch im Leistungsbereich tätig und kann dir deine Frage daher leider nicht sicher beantworten. Wollte mich aber trotzdem zurückmelden.

Hoffe, dass dir jemand anders inzwischen weiterhelfen konnte.

Gruß
Traveller

Hallo,

ich muss dir leider sagen, dass ich das nicht weiß.

Bitte einfach bei der Versicherung, wo du bist, mal nachhaken. :smile: