Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Mein Freund lebt seit zehn Jahren in Deutschland, er hat hier Abitur gemacht und studiert. Aktuell ist er für zwei Jahre befristet beschäftigt, sein Aufenthaltsstatuts ist an diese Tätigkeit gebunden (bis Nov.2011).
Er beabsichtigt jedoch, bereits im September ein weiterführendes Studium zu beginnen, für welches er ein Stipendium erhalten würde.
Im April beantragte er die Niederlassungserlaubnis, m.E. erfüllt er die Vorraussetzungen. Die Bearbeitung hier in Berlin dauert mehrere Monate, nach eigener Aussage ist die Behörde enorm in Verzug. Also ist mit einer Genehmigung bis zum Ablauf oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich zu rechnen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt bis Anfang November.

Er wandte sich an die Ausländerbehörde Berlin, um sich bezüglich einer Verlängerung beraten zu lassen. Diese verwies ihn auf die Behörde am Studienort, diese wiederum meinte, dass Berlin zuständig sei. Außerdem liegt seine Akte noch nicht mal in Berlin, sondern noch am vorherigen Wohnort (bis 02/2011).

Wie soll er jetzt weiter vorgehen, bzw. an wen kann er sich wenden? Die Zuständigkeit von Berlin scheint klar, aber die bisherigen Erfahrungen machen nicht wirklich Mut…
Besteht die Gefahr, dass er das Land verlassen muss?
Hat jemand ähnliches erlebt und hat vielleicht einen Tipp?

Schonmal ein großes Danke von Milla 78

sorry, da kenne ich mich viel zu wenig aus.
Trotzdem viel Glück und gutes Gelingen!

Zuständig ist die Behörde, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Du hast noch nicht einmal die Staatsangehörigkeit angegeben. Deshalb nur eine Prognose:
Niederlassungserlaubnis geht nicht, wenn er bisher nur studiert hat. Ein weiteres Studium geht vorauss. auch nicht. Was aber geht ist, wenn die Arbeitsagentur zustimmt, dass er einen Beruf ausübt, der adäquat zu seinem Studium ist.

alwosa

Hallo,
was hat Dein Freund denn für einen Aufenthaltstitel? Nach welcher Rechtsgrundlage?
Das mit der Niederlassungserlaubnis ist problematisch, wenn er nur noch bis November beschäftigt ist. Das wird wohl nicht mehr klappen, da die Ausländerbehörde immer eine Prognose abgeben muss, ob der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert ist.
Aber dass Berlin monatelang in Verzug ist und nicht entscheiden kann ist bei solchen termingebundenen Angelegenheiten echt eine Frechheit. Da hätte ich mich längst beim Vorgesetzten beschwert.

Ich weiß ja nicht was er bisher für eine Aufenthaltserlaubnis hatte, aber grundsätzlich könnte auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden. Der Lebensunterhalt ist durch Stipendium gesichert und er hat einen Studienplatz? Dann ist das wohl kein Problem und natürlich entscheidet die zuständige Behörde und nicht die zukünftige Behörde.
Ihr dürft Euch da nicht abwimmeln lassen. Notfalls wie bereits gesagt, den Vorgesetzten verlangen.

Aber sag mir doch bitte die Rechtsgrundlage, dann kann ich Dir noch besser Auskunft geben.

Gruß Maike

Hallo aus Niedersachsen…

Ich bin etwas irritiert, da Du von „Zuständigkeiten“ schreibst. Berlin und wer noch? Warum?

Lg Marcus

Sorry, richtig helfen kann ich Dir leider nicht. Ich kann Dir aber eine Adresse geben an die Du Dich wenden kannst, dort schreiben ua.a. Mitarbeiter von Ausländerbehörden : http://www.info4alien.de/ dort wirst Du bestimmt Hilfe in Form von Tipps erhalten. Ich drücke Euch die Daumen. LG Mannip1

Trotzdem danke!

sorry, da kenne ich mich viel zu wenig aus.
Trotzdem viel Glück und gutes Gelingen!

Vielen Dank für die Antwort. Er ist Staatsbürder der Dominikanischen Republik.
Er arbeitet seit November 2009. Wieso geht kein weiteres Studium, es wäre ein Aufbaustudium zu seiner bisherigen Ausbildung?
Sein aktueller Aufenthaltstitel ist an die aktuelle Tätigkeit gebunden, §18a AufenthG.

Viele Grüße

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Seinem aktuellen Titel liegt §18a AufenthG zugrunde, ist also direkt an die aktuelle Tätigkeit gebunden und läuft damit auch aus.
Ja, er hat das Stipendium und auch die Zulassung für das Aufbaustudium.
Wir haben jetzt nochmal der der Ausländerbehörde Berlin um einen Termin gebeten und werden hoffentlich nicht wieder abgewimmelt…

Grüße

Danke für deine Antwort.
Ja, Berlin ist zuständig, da er da gemeldet ist. Nur wurde er vom Mitarbeiter da an die Behörde des Studienortes verwiesen. Die dort sagten auch nochmal, dass Berlin zuständig ist. Haben nun um einen neuen Termin bei der ABH Berlin gebeten.

Vielen Dank für deine Antwort, besonders für den Link!
Grüße aus Berlin

Hallo, dann würde ich es trotzdem mit der Niederlassungserlaubnis probieren und lasst Euch nicht abwimmeln. Wenn das nicht mehr geht, dann die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG beantragen. Zulassung, Krankenversicherung und Stipendium mitnehmen und ebenfalls nicht abwimmeln lassen.

Notfalls macht ihr nen Termin mit dem Vorgesetzten.

Viel Glück, Gruß Maike

Wenn er 18a AufenthG hat war er bisher geduldet. Dann geht erst recht keine NE. Zum Studium kann ich aus der Entfernung nicht viel sagen, das scheint komplizierter zu sein.

alwosa

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Sollten die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt sein, so sollte er die Erteilung noch vor dem erneuten Studienbeginn erreichen.

Andernfalls würde er - wenn überhaupt - ein Aufenthalt zum Zwecke des Studiums erhalten, und damit wieder einen recht unsicheren Status - nach Ende des Studiums.

Um die Sache zu beschleunigen, rate ich Ihnen einen aufs Ausländerrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. In Berlin können Sie etwa Frau Rechtsanwältin Katharina Fröbel, Hessische Str. 11, 10115 Berlin
Tel. 030 2172772

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.familienzusammenfuhrung.de

Hallo Milla78,

obwohl mir keine Regelung bekannt ist, die nach Beendigung eines Studiums einen weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, gehe ich mal davon aus, dass Ihr Freund das tun kann. Wobei wichtig wäre, ob er zu Studienzwecken damals eingereist war, dann ist die Erlangung einer normale Niederlassungserlaubnis meines WIssens nach nicht möglich.

Das erneute Studium mit Stipendiat müsste auf jeden Fall möglich sein. Wo ist denn der Studienort?

Bezüglich des Hin- und Hergeschiebes von Zuständigkeiten bitte ich umgehend einen Fachanwalt aufzusuchen und ggf. mit der juristischen Vertretung zu beauftragen. Auch und gerade weil die Ausländerbehörde in Berlin in Verzug ist, entsteht Ihrem Freund ein Nachteil, der evtl. ausgeglichen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration
    Ausländerhilfe e. V. Duisburg

hallo,
generell besteht die gefahr der abschiebung,sobald die gruende (arbeit,eigenes einkommen) fuer den aufenthaltstitel nicht mehr erfuellt sind. kompetente hilfen koennen meist geben: vereine wie diakonie,die auslændern helfen… abschiebung liegt auf eis,solange ueber bestimmte antræge noch nicht entschieden wurde. soweit auf die schnelle(bin im urlaub,keine gesetzbueche rhier). viel erfolg