Verlängerung der Mietzeit nach Kündigung

Hallo,

man kündigt frist- und termingerecht eine Mietwohnung z.b. zu Ende Juli.
Auf der Suche nach einer neuen Wohnung findet man eine Wohnung, die aber erst zum 1.10 frei wird.

Kann man unter den umständen einen Mietvertrag verlängern? Natürlich gegen Weiterzahlung der Miete? Oder muss man zum Ende Juli geräumt haben?

Ne Antwort würde uns dringend interessieren!!!

Danke

Bleihand

Hallo Bleihand,

ein Recht hat man darauf natürlich nicht!

Wenn der Vermieter kulant ist und noch kein neuer Mieter in Aussicht ist, dann hilft vielleicht ein freundliches Gespräch.

Gruß!

Horst