Verlängerung der Probezeit auch länger drosseln?

Hallo Community,

heute kam die Frage auf, ob man auch länger gedrosselt fahren muss, wenn man durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die Probezeit verlängert bekommt.

Auf dem Führerschein des A-Beschränkt steht das datum abwann man offen fahren darf, wenn man nun die Probezeit durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert bekommt, steht ja trz. das Datum drauf, bekommt man dann einen neuen Führerschein oder darf man trz. weiterhin anch 2 Jahren offen fahren?

Danke schon mal

Auf dem Führerschein des A-Beschränkt steht das datum abwann
man offen fahren darf, wenn man nun die Probezeit durch eine
Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert bekommt, steht ja
trz. das Datum drauf, bekommt man dann einen neuen
Führerschein oder darf man trz. weiterhin anch 2 Jahren offen
fahren?

Danke schon mal

Aber die 2 Jahre haben ja nichts mit der Probezeit zu tun… Meine Probezeit fing am 16.06.2009 an (B), den Motorrad-Führerschein hab ich mir am 18.08.2009 (d. h. ich darf in genau einer Woche entdrosseln =)) eintragen lassen. Also ist die Probezeit 2 Monate vor den 2 Jahren der A-Begrenzung rum… Hat demnach nichts damit zu tun. Eine neue Führerscheinkarte gibt es auch nicht.

Gruß
Tina