Hallo roman shower,
es kommt darauf an.
Die Probezeit darf nicht länger als 6 Monate sein. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn Sie nach Phase 1 auf eine neue Stelle kommen, wo Sie erneut „ausprobiert“ werden müssen. Dann wäre auch eine Verlängerung in Ordnung. Im Zweifel sollten Sie einfach unterschreiben. Hinterher können Sie sich immer noch darauf berufen, dass diese Klausel unwirksam ist. Und zwar dann, wenn es um die Frage der Länge der gültigen Kündigungsfrist geht. Sofern Sie länger als 6 Monat dabei sind und im Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind, können Sie nur noch unter den Bedingungen des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt werden. Und das bedeutet: Der Arbeitgeber muss einen triftigen Grund haben. Einfach so, geht das nicht mehr!
Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei
http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…
sehr freuen.
Viel erfolg!
Ivailo Ziegenhagen