Hallo,
hier mal ein kniffliger Fall:
A arbeitet ab dem 01.06. bei X mit einer Probezeit von sechs Monaten. Am 14.11. wird A mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis mit Ende der Probezeit ausläuft und eine weitere Zusammenarbeit nicht erwünscht wird. Letzter Arbeitstag ist somit der 30.11., A hat aber noch fünf Tage Resturlaub. Aufgrund einer Erkältung wird A vom Arzt vom 28.11. (Montag) bis 30.11. krankgeschrieben. Hätte das Arbeitsverhältnis auch am 01.12. noch Bestand gehabt, hätte A anteilweise Anspruch auf „Weihnachtsgeld“. Und nun die Frage:
Verlängert sich der Arbeitsvertrag durch den durch die Krankheit nicht genommenen Urlaub fiktiv bis zum 06.12. und hat dadurch Anspruch auf das „Weihnachtsgeld“ oder hat er nur Anspruch auf Auszahlung der drei Tage Urlaub?
Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen?
Vielen Dank vorab!