Angenommen, ein Ehepartner verstirbt früh und wird in einem Doppelgrab beigestetzt. Die Gräber gehören der Kirche und man bestätigt der Witwe schriftlich, dass Sie als Ausnahmereglung das Grab einmal verlängern kann. Während der ersten Liegezeit geht das Gelände jedoch an die Gemeinde über, was vorher noch nicht bekannt war. Das Grab bleibt über die Liegezeit raus noch ein paar Jahre bestehen, es darf aber niemand mehr rein, weil die Gemeinde andere Pläne hat. Nach 26 Jahren verstirbt nun der andere Ehepartner und es wird ein Einzelgrab benötigt. Den Erben entstehen durch neuen/geänderten Grabstein/Grabanlage hohe Kosten, die sie sonst nicht gehabt hätten.
Kann man die Gemeinde auf Entschädigung verklagen?