Verlängerung eines Befristeten Arbeitsverhältnisse

Arbeitnehmer A hat seine Ausbildung bei Firma A abgeschlossen und bekommt einen befristeten Arbeitsvertrag bei Firma A. Nach einem Jahr wird dieser um ein weiteres Jahr verlängert. Nach dem zweiten Jahr bei Firma A wurde AN A gesagt dass er keine Festeinstellung bekäme, aber man eine Lösung hat da man AN A dringend benötige. Laut Konzern C müsse die Kopfzahl der Firma A gesenkt werden. Die Lösung ist folgendermaßen: AN A unterschreibt einen befristeten Arbeitsvertrag bei Firma B, die wiederum einen Vertrag mit Firma A zum ausleihen der Arbeitskraft unterschreibt. Dieser Vertrag wird nach einem Jahr wieder um ein weiteres Jahr verlängert. Firma A und Firma B sind Tochterunternehmen von Konzern C.

Meine Frage ist: Ist das zulässig oder kann man dort auf Festeinstellung klagen da die Arbeitskraft ja anscheinend benötigt wird, denn sont würde man solche Lösungen ja nicht suchen.

Ziel von AN A ist es eine Festeinstellung oder eine Entschädigung zu bekommen. Mit Aussicht auf Erfolg?

Mit Aussicht auf Erfolg?

Hallo,

keine Aussicht auf Erfolg. § 14 Abs. 2 TzBfG spricht von verschiedenen Arbeitgebern, das ist auch im Konzern bei verschiedenen Tochterfirmen der Fall und auch herrschende Meinung.

Grüße

EK

Hallo

Mit Aussicht auf Erfolg?

Hallo,

keine Aussicht auf Erfolg. § 14 Abs. 2 TzBfG spricht von
verschiedenen Arbeitgebern, das ist auch im Konzern bei
verschiedenen Tochterfirmen der Fall und auch herrschende
Meinung.

Allerdings stelle ich mal die Frage in den Raum, ob die Befristungsverlängerung nach einem Jahr noch durch TzBfG §14 (1) gedeckt ist… *grübel* Fachanwalt konsultieren und wenn er meine Meinung teilt (also KEIN Sachgrund mehr), Feststellungsklage erwägen.

Gegenstimmen zu meiner Auffassung?

Gruß,
LeoLo