Arbeitnehmer A hat seine Ausbildung bei Firma A abgeschlossen und bekommt einen befristeten Arbeitsvertrag bei Firma A. Nach einem Jahr wird dieser um ein weiteres Jahr verlängert. Nach dem zweiten Jahr bei Firma A wurde AN A gesagt dass er keine Festeinstellung bekäme, aber man eine Lösung hat da man AN A dringend benötige. Laut Konzern C müsse die Kopfzahl der Firma A gesenkt werden. Die Lösung ist folgendermaßen: AN A unterschreibt einen befristeten Arbeitsvertrag bei Firma B, die wiederum einen Vertrag mit Firma A zum ausleihen der Arbeitskraft unterschreibt. Dieser Vertrag wird nach einem Jahr wieder um ein weiteres Jahr verlängert. Firma A und Firma B sind Tochterunternehmen von Konzern C.
Meine Frage ist: Ist das zulässig oder kann man dort auf Festeinstellung klagen da die Arbeitskraft ja anscheinend benötigt wird, denn sont würde man solche Lösungen ja nicht suchen.
Ziel von AN A ist es eine Festeinstellung oder eine Entschädigung zu bekommen. Mit Aussicht auf Erfolg?