Verlängerung eines Schornsteins

Es handelt sich um ein kleineres Reihenhaus, es steht unter Denkmalschutz. Nach nunmehr über 25 Jahren verlangt der Kaminfeger eine Verlängerung des Schornsteins. Ebenfalls vor über 25 Jahren würde ein Haus daneben abgerissen und höher gebaut. Das hat in den vergangenen
Jahren keinen Bezirksschornsteinfeger gestört!
Nun soll diese Kaminverlängerung das hohergebaute Nachbarhaus um mindestens 40 cm überragen. Das heißt, das Rohr müßte 2 m lang sein.
Es müßte mit einem Kran hochgehieft werden und am höheren Haus befestigt werden.

Oder die Kaminöffnungen sind zu verschließen und der Kamin bekommt eine Feuerschutzplatte. Falls dann aber eine Befeuerung wieder erwünscht wird würde es sich um eine Neugenehmigung handeln, das heißt: Erhöhte Auflagen werden verlangt in Bezug auf die Materialien der Befeuerung und neue Öfen wären fällig, die ebenfalls bestimmte Kriterien erfüllen müssen. (War bisher nicht der Fall.)
Was tun?

Hallo Oberto!

Es handelt sich um ein kleineres Reihenhaus, es steht unter
Denkmalschutz.

Das ist an sich schon mal ziemlich scheiße, weil erhöhte Ausgaben erforderlich und Förderung der Gemeinden für angeblich nötige Arbeiten (die nur das Amt für Denkmalschutz haben möchte) sind eher mager… Aber das hat ja direkt noch nichts mit deiner Frage zu tun, sorry!

Nach nunmehr über 25 Jahren verlangt der
Kaminfeger eine Verlängerung des Schornsteins.

Ein eventuell vorhandener Bestandsschutz erlöscht in dem Moment, wo der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (zumindest bei uns hier in S.-H. quasi die höchste Instanz) entscheidet, dass etwas geändert werden muss! Allerdings sollte er seine ‚Änderungswünsche‘ schon vernünftig begründen können (muss er aber auch nicht vernünftig machen, wenn er nicht will, etwa weil du ihn schon mal ‚geärgert‘ hast oder so - dann bekommt die Begründung nämlich ganz plötzlich einen ganz offiziellen Ton und kein Normalsterblicher versteht auch nur noch ein Wort davon)…

Ebenfalls vor über 25 Jahren würde ein Haus daneben abgerissen und höher gebaut. Das hat in den vergangenen Jahren keinen Bezirksschornsteinfeger gestört!

Klarer Fall von ‚dumm gelaufen‘… Das musst du als komplett getrennte Fälle betrachten! Er nutzt zwar jetzt das höhere Nachbarhaus als Begründung für die dir gestellten Auflagen, aber dass sich 25 Jahre lang keiner darüber mokiert hat, kannst du jetzt nicht als Argument anführen - ein eventuelles Unrecht durch Andere überwiegt nicht deine (plötzlich) unrechtmäßige Schornsteinanlage, du hattest bis jetzt nur Glück, dass noch kein Schornsteinfeger früher darüber ‚gestolpert‘ ist…
Das Nachbarhaus ist aber auch dir gegenüber nicht ‚seine Baustelle‘ - er bemängelt ja den zu kurzen Schornstein auf deinem besagtem Reihenhaus, nicht den des (vor 25 Jahren) neuen Hauses nebenan…

Nun soll diese Kaminverlängerung das hohergebaute Nachbarhaus
um mindestens 40 cm überragen.

Wird wohl in irgendwelchen Vorschriften über Feuerungsstätten stehen, die dir der Schornsteinfeger bestimmt gerne nennt oder eventuell ja auch schon genannt hat…
Da kannst du kaum was gegen machen, der Bezirksschornteinfeger gewinnt eigentlich jeden ‚Kampf‘, weil er am längeren Hebel sitzt - im Zweifelsfall sperrt er deinen Kamin wegen Vorschriftenverstoß und gut ist es (für ihn zumindest)! Und ja, das darf der Bursche!!!

Das heißt, das Rohr müßte 2 m lang sein.

Wohl eher die Verlängerung des Kaminzuges, oder?

Es müßte mit einem Kran hochgehieft werden und am höheren Haus
befestigt werden.

Der Kran ist dann leider dein (Kosten-)Problem (aber je nach Architektur des Hauses und Fähigkeiten und guten Willen der ausführenden Firma eventuell auch gar nicht nötig - das (Edelstahl-?)Rohr an sich ist relativ leicht) und für die Verankerung am Nachbarhaus wirst du mindestens die (schriftliche!) Genehmigung des Eigentümers brauchen - im schlimmsten Fall sogar eine Baugenehmigung!
Was dann allerdings wiederum der Denkmalschutz zu dieser ‚Lösung‘ sagt, möchte ich mir gar nicht erst ausmalen (Schweigen kann wirklich Gold sein, aber manchmal eben auch ganz schnell ganz teuer werden!)…

Oder die Kaminöffnungen sind zu verschließen und der Kamin
bekommt eine Feuerschutzplatte. Falls dann aber eine
Befeuerung wieder erwünscht wird würde es sich um eine
Neugenehmigung handeln, das heißt: Erhöhte Auflagen werden
verlangt in Bezug auf die Materialien der Befeuerung und neue
Öfen wären fällig, die ebenfalls bestimmte Kriterien erfüllen
müssen. (War bisher nicht der Fall.)

Da hast du ja auch schon deine zweite Option genannt… Wobei dann bei der Neugenehmigung auch garantiert die Erhöhung fällig sein wird…
Die Entscheidung kannst im Endeffekt nur du treffen, ist ja auch eindeutig ne Preisfrage… Scheiß- Situation sag’ ich mal…

Was tun?

Tja, eine der beiden gegebenen Optionen wählen oder nochmal versuchen, mit dem Bezirksschornsteinfeger zu verhandeln mit Hinweis auf den Denkmalschutz (und den damit verbundenen Noch-mehr-Kosten), auf irgendetwas einlassen muss der sich aber nicht - er hat nur einen gewissen Ermessensspielraum, wie er den dehnt oder nicht, ist seine Entscheidung (da muss er ja auch für gerade stehen, wenn etwas passiert, z.B. Rauchgasvergiftung der Bewohner, Brand, was-auch-immer)!!!
Weiterhin solltest du mal eine Schornsteinfirma anreisen lassen, die dir eventuelle andere Möglichkeiten für die Montage der Rohrverlängerung aufzeigen kann (also nicht am Nachbarhaus angedübelt) und dir in dem Zuge auch gleich ein entsprechendes Angebot erstellen kann - frag doch mal den Schornsteinfeger, welche Firma er empfehlen kann (gibt vielleicht nen kleinen Pluspunkt) ;o)

Wie gesagt, viele Chancen, dich zu wehren, hast du leider nicht, der ‚schwarze Mann‘ ist in Deutschland (noch) ganz schön mächtig, wenn er es darauf anlegt… Deshalb sollte man wirklich immer versuchen, sich mit den Leuten gut zu stellen (aber natürlich auch nicht um jeden Preis!). In dem Bezirk, in dem mein Häuschen steht, ‚regiert‘ auch ein ‚ganz scharfer Hund‘ (Aussage mehrerer Nachbarn, die schon Ärger mit ihm hatten und den der Schornsteinfeger komischerweise immer gewann *g*), als ich ihn bei meiner Haussanierung frühzeitig mit einband und fragte, wie ich meine Kaminkonstruktion wohl am besten arrangieren könne, war er aber wirklich ‚handzahm‘ und sehr bemüht, mich tatkräftig zu unterstützen! Seitdem habe ich noch nie ein Problem mit ihm gehabt, darf gerne so weitergehen… ;o)

Wobei ich die Jungs andererseits auch als wichtige Institution erachte, würden die jährlichen Kontrollen nicht durchgeführt werden, hätten wir wohl einige 100 Tote pro Jahr mehr aufgrund von schlecht/gar nicht gewarteten/durch Eigentümer oder Mieter verpfuschte Heizungsanlagen und von Vogelnestern verstopften Kaminen…
Und viele Vorschriften, die die schwarzen Männer an den Mann oder die Frau bringen müssen, sind immernoch in blindem Aktionismus von der Politik gemacht und nicht etwa, weil die Schornsteinfeger sie auch nur für annähernd sinnvoll erachtet hätten!

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen und etwas zur ‚Völkerverständigung‘ zwischen Eigentümern/Nutzern und den schwarzen Männern beitragen!

MfG, Olli

P.S.: Sorry für die erneute Seitenschinderei, aber kürzer konnte ichirgendwie nicht ;o)

Moin,
auch Schornsteinfegermeister müssen sich an Gesetze halten. Hier ist wohl die Feuerungsverordnung des Bundeslandes ausschlaggebend. http://sh.juris.de/sh/FeuerAnlV_SH_P9.htm
Hier mal prüfen und dann ganz freundlich nachfragen. Weiterhin von Interesse ist, was sich jetzt nach 25 Jahren geändert hat, dass jetzt diese Erhöhung erforderlich ist.
Zu prüfen wäre auch, ob der Nachbar als Zustandsstörer, er hat aufgestockt, nicht für diese Maßnahme zu zahlen hat. Sollte das Verjährt sein, so wäre auch zu prüfen ob hier den damaligen Schornsteinfeger ein Verschulden trifft - ob bzw. inwieweit diese Haftung auf den Nachfolger übergeht, kann ich nicht beantworten.

vnA