Liebe/-r Experte/-in,
meine benatragte Elternzeit von 1 Jahr endet Anfang Januar. Nun möchte ich meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängern, aber gleichzeitig Teilzeit in der Zeit arbeiten. Mündlich ist die Angelegenheit bereits schon besprochen, nun muss ich noch schriftlich beantragen.
Frage: Was muss ich beachten?
Reicht es, wenn ich schriebe" Gern würde ich die Möglichkeit der Teilzeit in Anspruch nehmen und biete an 20 Std./Woche zu arbeiten" oder ist das nicht ausreichend?
Endet die Elternzeit mit dem Geburtstag des Kindes (also 1. Arbeitstag ) oder ist mein 1. Arbeitstag danach?
Sollte ich schriftlich eine Bestätigung verlangen oder einfach nur abwarten, was passiert?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar, da wir ausgerechnet zu Anfang Januar auch noch fusionieren und ich Angst habe, dass ich ausgebootet werde.
Petra
Hallo Petra,
nach § 15 BEEG besteht der Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Am Geburtstag hat das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, damit erlischt eben auch der Anspruch. D.h. erster Arbeitstag ist der Geburtstag.
Zur anderen Frage:
Im Gesetz steht immer das Wort „Antrag“. Ich würde schreiben: „Hiermit beantrage ich …“
Das ist eindeutiger.
Die Einzelheiten habe ich versucht auf folgender Seite zusammenzustellen:
http://www.vkm-baden.de/infothek/elternzeit.htm
Lieber Gruß
Wolfgang
Guten Tag,
grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich Absprachen schriftlich bestätigen zu lassen bzw. festzuhalten. Gerade bei anstehender Fusion oder Vorgesetztenwechsel…
In Ihrem Antrag müssten Sie genau angeben, was sie beantragen…also a) die Verlängerung Ihrer Elternzeit und b) wie bereits mündlich besprochen eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Std./Woche…
Der § 15 Absatz 7 des BEEG sollte beachtet werden (zum nachlesen hier:http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html)
Zu dem Punkt, wann die Elternzeit endet kann ich aus dem Stegreif gerade keine Antwort geben, müsste ich selbst erst nachlesen…
Viel Erfolg!
Freundliche Grüße
MG
Hallo,
wenn die Angelegenheit bereits besprochen ist, würde ich schreiben: wie bereits mit Ihnen am (Datum) vereinbart, beantrage ich hiermit die Verlängerung meiner Elternzeit auf 3 Jahre (hier genauer Zeitpunkt eintragen - und ja am Tag des 3. Geburtstag ihres Kindes ist wieder ihr erster ARbeitstag in Vollzeit)Gleichzeitig beantrage ich während meiner Elternzeit einen Teilzeitarbeit von 20 Stunden pro Woche (hier muss auf jedenfall noch beschrieben werden was sie machen - alter Arbeitsplatz oder neues Tätigkeitsfeld)
Beachten Sie bitte daß Sie nur einen befristeten Vertrag für die Elternzeit bekommen, wenn eine Vertragsänderung ohne zeitliche Abgrenzung gemacht wird haben Sie keinen Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz nach Ende des Erziehungsurlaubes.
Und ja bestehen Sie auf eine Bestätigung des Schreibens und bleiben Sie mit ihrem Arbeitgeber in losem Kontakt bis sie im Januar wieder arbeiten.
Alles Gute
Hallo, nein das reicht so aus, bitte lasssen Sie sich das bestätigen um einen Nachweis zu haben.
LG