Hallo,
mal eine allgemeine Frage zur Verlängerung der Elternzeit.
Nehmen wir an eine Mutter hat einen Kindergartenplatz für den bald 2-Jährigen Sohn. Sie hat also noch Anspruch auf Elternzeit. Sie möchte aber wieder zur Arbeit zurück kehren wenn der Sohn unnden Kindergarten geht.
Problem: die Eingewöhnung überschneidet sich mit der Zeit des Arbeitsbeginns da sie am 2. Geburtstag des Sohnes der 1. Arbeitstag ist, aber der Kleine erst da den 1. Kindergartentag haben kann.
Frage: hat sie das Recht, die Elternzeit beliebig z.B. auch um 1 Monat zu verlängern? Oder geht das nur jahresweise?
danke im voraus
Grüße
Jessica