Hallo, ich habe mal eine Frage:
Ich habe eine Eintragung im Führungszeugnis und zwar vom 90 Tagessätze a 10€. Wie ich weiß steht dies im Regelfall nicht im Führungszeugnis, leider habe ich erfahren das ich am 22.12.2007 schonmal 5 Tagessätze a 20€ stehen habe. Meine Frage ist jetzt. Wenn ich nach dem 22.12.2010 ein Führungszeugnis beantragen würde, stehen da noch die 90 Tagessätze, oder ist dann gar nichts mehr drin.
sorry Tanja, da kann ich Dir leider nicht helfen - trotzdem viel Glück!!
Sorry, leider kenne ich mich damit nicht aus.
Hallo,
ist nicht so mein Spezialgebiet, aber ein paar Infos trotzdem:
http://de.wikipedia.org/wiki/Führungszeugnis
http://www.fuehrungszeugnis-info.de/bzr.htm
- da ist einiges beschrieben. Auch zu den Löschfristen.
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__38.html - „1) Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so sind sie alle in das Führungszeugnis aufzunehmen, solange eine von ihnen in das Zeugnis aufzunehmen ist.“
Das dürfte bedeuten, dass auch nach dem 22.12.10 die 90 TS noch drin sind.
Wenn es nicht so eilt, dann am besten nach dem 22.12. ein Führungszeugnis beantragen.
Gruß
polos
Dazu kan ich leider nichts sagen. Vielleicht mal direkt auf der Homepage vom Bundeszentral-Register nachschauen oder denen vielleicht diese Frage stellen.
Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen.
Das hat nichts mehr mit Strafrecht zu tun.
LG Michi
Hallo Tanja83,
da hast du gerade nochmal Glück gehabt, ab 91 Tagessätzen ist deine Strafe im führungszeugnis für jeden zu sehen. Hier werden nicht, wie die Punkte in Flensburg, die Tagessätze zusammengezählt. Jede Strafe zählt einzeln. Ich kann dir aber nur raten, in Zukunft straffrei zu bleiben, denn die nächste Strafe geht über die 90 Tagessätze hinaus. Und als nächstes folgt eine Freiheitsstrafe. Also viel Glück weiterhin und schön straffrei bleiben.
Hallo Tanja83,
ohne weitere Angaben ist Deine Frage nicht zu beantworten…wie z. B. war es eine Jugendstrafe, was für ein Delikt etc. Tilgungsfristen kann man auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums nachlesen…
Gruß Walter
Hallo, diese Frage kann ich leider nicht beantworten, dies müsste man bei einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Ordnungsbehörde erfragen.
Tut mir leid, nicht weiterhelfen zu können.
gruß K. Nadler
Also um einen Eintrag aus dem Führungszeugnis löschen zu lassen musst Du zum Gericht und einen Antrag auf Löschung stellen.Das geht leider nicht von allein.Dazu muss aber die Geldstrafe bezahlt sein.