Verlängerung/ Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu befristetn Arbeitsverträgen.
Nehmen wir an der Betrieb hat weniger als 10 Angestellte.
Eine Arbeitnehmerin hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende April 2011. Kurz vor Ablauf wird ihr mündlich mitgeteilt, dass Ihr Vertrag verlängert wird - es gibt aber nichts schriftliches.

  1. Frage: was bedeutet das für den Arbeitsvertrag? Wird dieser automatisch unbefristet weil der Chef kein neues Befristungsende genannt hat?

Nun nehmen wir weiter an, dass die Arbeitnehmerin seit 2 Wochen krank geschrieben ist. Daraufhin flattert ein Brief ins Haus mit der fristlosen Kündigung wegen Krankheit - schließlich sei es ja ein längst abgelaufener Vertrag.
2. Frage: ist das rechtens? Gilt bei einer Firma mit weniger als 10 Mitarbeitern gar kein Kündigungsschutz bzw. darf der Chef einfach so fristlos kündigen?

  1. Frage: dürfte der Chef fristgerecht kündigen wegen Krankheit?

Bitte wenn bekannt mit §.

Danke im voraus
Jessica

Hi!

  1. Frage: was bedeutet das für den Arbeitsvertrag? Wird dieser
    automatisch unbefristet weil der Chef kein neues
    Befristungsende genannt hat?

Er wird es vor allem allein schon deshalb, weil er nicht schriftlich (ganz unten) geschlossen wurde.

  1. Frage: ist das rechtens? Gilt bei einer Firma mit weniger
    als 10 Mitarbeitern gar kein Kündigungsschutz bzw. darf der
    Chef einfach so fristlos kündigen?

Kündigungsschutz nach dem KSchG existiert tatsächlich nicht.

Allerdings hat sich auch ein Kleinbetrieb an Fristen zu halten, weshalb bei fehlender Vereinbarung der §622 BGB zum Tragen kommt, hier im Zweifel also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende eingehalten werden müssen.

  1. Frage: dürfte der Chef fristgerecht kündigen wegen
    Krankheit?

Naja, wenn der Chef so dämlich ist, nachweisbar den Grund „Krankheit“ anzugeben, kann es durchaus sein, dass ihm diese Kündigung auch ohne KSchG um die Ohren gehauen wird.

Allerdings würde dann die vermutlich direkt folgende Kündigung ohne Angabe von Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wirksam sein.

Gruß
Guido

Naja, wenn der Chef so dämlich ist, nachweisbar den Grund „Krankheit“ anzugeben, kann es durchaus sein, dass ihm diese
Kündigung auch ohne KSchG um die Ohren gehauen wird.

Allerdings würde dann die vermutlich direkt folgende Kündigung
ohne Angabe von Gründen mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit wirksam sein.

Aber erst ein paar Wochen später, wieer mit 4 Wochen Kündigungsfrist.
Somit hätte der Arbeitnehmer ein paar Wochen Zeit (bezhalte Zeit) in der er/sie sich einen neue Stelle suchen kann.
Allerdings sei dem AN anzuraten, einen Anwalt einzuschalten

Hi,

naja, vor Gericht ist man ein wenig auf die Laune und Sympathie des Vorsitzenden angewiesen, weshalb ich das „kann“ ja auch hervorgehoben habe.
Er könnte die Kündigung genauso einfach umdeuten.

Das gibt dann zwar auch die 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, allerdings mit Zugang der Kündigung…

Der Weg zum Anwalt ist allerdings anzuraten.

Gruß
Guido

Hallo,

danke für die Antwort.
D.h. in dem Fall dürfte der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen innerhakb einer Frist von 4 Wochen kündigen? Gibt es denn gar keinen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Kleinstbetrieben? Also dann auch keine Abfindung bei Kündigung ohne Grund, oder?

Nehmen wir an der Chef kündigt schriftlich ohne Angabe von Gründen zum 15.8.? Das wäre also rechtens? Wo ist sowas geregelt (§)?

Grüße
Jessica

Hallo,

zur Frage 1: Nein… dies ist vom Gesetzgeber auch so gewollt um angeblich Einstellungshemmnisse zu eliminieren…

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzge…

zur Frage 2: Im BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruss HighQ

D.h. in dem Fall dürfte der Arbeitgeber ohne Angabe von
Gründen innerhakb einer Frist von 4 Wochen kündigen?

korrekt

Gibt es
denn gar keinen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in
Kleinstbetrieben?

GAR KEINE stimmt nicht ganz. Aber Kleinstbetriebe (Angestellte unter 10 Personen) haben die Möglichkeit dem Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen.

Also dann auch keine Abfindung bei Kündigung
ohne Grund, oder?

korrekt

Nehmen wir an der Chef kündigt schriftlich ohne Angabe von
Gründen zum 15.8.? Das wäre also rechtens?

ja, wäre rechtens

Hallo,

danke für die Antworten. Ich bin echt schockiert muss ich zugeben wie wenig Rechte solche Arbeitnehmer haben…

Grüße
Jessica

Hallo,

danke für die Antworten. Ich bin echt schockiert muss ich
zugeben wie wenig Rechte solche Arbeitnehmer haben…

NUR in Kleinstbetrieben bei unter 10 Beschäftigten

NUR in Kleinstbetrieben bei unter 10 Beschäftigten

Bringt denen Arbeitnehmern aber auch nichts :frowning:

Hallo,

Hallo,

danke für die Antwort.
D.h. in dem Fall dürfte der Arbeitgeber ohne Angabe von
Gründen innerhakb einer Frist von 4 Wochen kündigen? Gibt es
denn gar keinen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in
Kleinstbetrieben?

Indirekt schon, wenn der Betrieb mind. 5 AN hat. Dann kann nämlich ein BR gegründet werden gem. § 1 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html
Der BR hat dann auch in Kleinbetrieben Mitbestimmung gem. § 102 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html

Und nicht vergessen, bei der Zahl der AN werden auch 400€-Jobber und ständige Aushilfen mitgezählt.

&Tschüß
Wolfgang

PS: Es gibt in D kein Recht auf Abfindung bei Kündigung - auch nicht bei größeren Betrieben (Ausnahme: § 1a KSchG, der auch nicht für Kleinbetriebe gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html )

Grüße
Jessica