Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Hinweis zur rechtlichen Situation in folgendem Fall geben?
Ein Mobilfunkvertrag wird durch eine mit dem Vertragsinhaber weder verwandten noch verschwägerten Person genutzt. Der Vertrag wurde durch den Inhaber gekündigt, die Bestätigung des Mobilfunkbetreibers dazu liegt vor.
Nun hat der Vertragsnutzer anscheinend den Vertrag telefonisch verlängert. Ihm liegt das persönliche Kundenkennwort jedoch nicht vor und auch keine anderen Daten, mit denen er sich als berechtigt ausweisen könnte.
Der Vertrag wurde nicht beendet, sondern in einen Tarif umgewandelt, wo er jederzeit kündbar ist (gottseidank), aber eben nicht beendet, wie eigentlich vorgesehen.
Der Vertragsinhaber bekam eine Auftragsbestätigung per Post. (Nahm diese nicht zur Kenntnis, da ihn die Kündigungsbestätigung ja schon erreicht hatte und er vom Anbieter regelmäßig Werbung erhält - sehr blöd gelaufen.)
Nun sind im vergangenen Abrechnungszeitraum hohe Kosten entstanden.
Der Mobilfunkbetreiber beruft sich darauf, dass nach erfolgter Sicherheitsabfrage der Vertrag auch durch andere Personen, z.B. Familienmitglieder, geändert werden könne.
Die Sicherheitsabfrage kann nicht stattgefunden haben, da der Nutzer das Kennwort nicht kennt. Der Mobilfunkbetreiber behauptet aber, er hätte das Kennwort genannt. Wie ist die Situation nun zu bewerten? Hat der Mobilfunkbetreiber einen Anspruch gegen den Vertragsinhaber? Wer muss beweisen, dass das Kennwort genannt/nicht genannt wurde?
Und wie sollte man dem Vertragsinhaber raten, weiter vorzugehen? (Mal von Sperrung der SIM Karte und Beendigung des Vertrags abgesehen?)
Lieben Gruß,
Inka