Hallo, dies Thema stellt ein paar Fragen auf.
Bei einer Behörde soll ein langer Tag eingeführt werden,
z.B. Donnerstag von 8 - 18 Uhr.
Es wird auf freiwillige Eintragung in einen Plan gesetzt. Die Mitarbeiter, die sich eintragen sollen an diesem Tag frühestens um
8.30 Uhr - spätestens um 10 Uhr Arbeitsbeginn haben.
Sollte festgestellt werden, daß die Freiwilligkeit nicht funktioniert - soll evtl. Schichtdienst angeordnet werden. Mit dem Hinweis, daß dann hinsichtlich der bisherigen Gleitzeitregelung für alle Tage keine Möglichkeit mehr besteht Mehrstunden zu leisten.
Kann diese Schichtdienstanordnung in Verbindung mit Mehrstunden-Verbot so in Ordnung sein?
Schneidet sich die Behörde mit dem Mehrstundenverbot ned ins eigene Fleisch, wenn der Andrang zu hoch ist und auch nach Parteiverkehr-Ende noch Leute da sind - denn die Mitarbeiter sollten dann ja eigentlich heimgehen?
Gruß von Sid