Verlängerung Öffnungszeiten öffentl. Dienst

Hallo, dies Thema stellt ein paar Fragen auf.

Bei einer Behörde soll ein langer Tag eingeführt werden,
z.B. Donnerstag von 8 - 18 Uhr.
Es wird auf freiwillige Eintragung in einen Plan gesetzt. Die Mitarbeiter, die sich eintragen sollen an diesem Tag frühestens um
8.30 Uhr - spätestens um 10 Uhr Arbeitsbeginn haben.

Sollte festgestellt werden, daß die Freiwilligkeit nicht funktioniert - soll evtl. Schichtdienst angeordnet werden. Mit dem Hinweis, daß dann hinsichtlich der bisherigen Gleitzeitregelung für alle Tage keine Möglichkeit mehr besteht Mehrstunden zu leisten.

Kann diese Schichtdienstanordnung in Verbindung mit Mehrstunden-Verbot so in Ordnung sein?
Schneidet sich die Behörde mit dem Mehrstundenverbot ned ins eigene Fleisch, wenn der Andrang zu hoch ist und auch nach Parteiverkehr-Ende noch Leute da sind - denn die Mitarbeiter sollten dann ja eigentlich heimgehen?

Gruß von Sid

Hallo,

gehts dabei um Beamte oder um Angestellte?

Gruß,
Markus

Hallo,

was hier in der Diskussion steht, ist schlicht und einfach eine Änderung der Dienstzeitregelung und zwar der Entfall der offensichtlich bestehenden Gleitzeitregelung und Ersatz durch die früher übliche feste Arbeitszeit. Diese würde dann so gestaltet werden, dass die Arbeitszeiten für bestimmte Gruppen der Beschäftigten regelmäßig wechseln.
Das alles ist arbeitsrechtlich unproblematisch, es handelt sich hier nicht um Schichtdienst im Sinne des TvÖD. Allein unterliegt eine solche Regelung der Mitbestimmung durch den Personalrat.

Gruß

Michael

Es betrifft Beamte sowie Angestellte in einer Stadtverwaltung

Gruß Sid

Danke für die Antwort

Gruß von Sid