Verlängerung Probezeit

Hallo,

mal angenommen, ein Chef ist mit seinen neu eingestellten Mitarbeitern nicht so ganz zufrieden und verlängert die Probezeit. Ist ja durchaus nicht verboten.

Mir stellt sich hier aber die Frage, welche Kündigungsfrist dann greift. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann die gesetzliche Frist (= 4 Wochen) gültig ist, auch wenn im Vertrag nur 2 Wochen vereinbart worden sind. Stimmt das?

Und noch ein Sachverhalt dazu: Der Mitarbeiter hat seine Probezeit bereits seit einer Woche bestanden. Der Chef verlängert sie aber trotzdem. Ist das erlaubt?

Freue mich auf Antworten.

Viele Grüße,

Anja

Hi!

mal angenommen, ein Chef ist mit seinen neu eingestellten
Mitarbeitern nicht so ganz zufrieden und verlängert die
Probezeit. Ist ja durchaus nicht verboten.

Naja - aber einseitig auch nicht gerade das, was man Rechtens nennt!

Mir stellt sich hier aber die Frage, welche Kündigungsfrist
dann greift. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann die
gesetzliche Frist (= 4 Wochen) gültig ist, auch wenn im
Vertrag nur 2 Wochen vereinbart worden sind. Stimmt das?

Eine einseitige Verlängerung der Probezeit ist eigentlich nicht möglich, da es eine Änderung eines Vertragsbestandteils umfasst!
Normalerweise gilt innerhalb der Probezeit (innerhalb des ersten halben Jahres) eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Innerhalb des ersten halben Jahres gilt ohne Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsersten, bzw. -fünfzehnten.

Im Zweifel würde ich nach der ursprünglichen Probezeit von der vierwöchigen Frist ausgehen! Es sei denn, dass wirklich beide Vertragsparteien der Verlängerung zugestimmt haben und das auch nahweisbar ist!
Aber hier müsste im Zweifel ein Richter entscheiden!

Und noch ein Sachverhalt dazu: Der Mitarbeiter hat seine
Probezeit bereits seit einer Woche bestanden. Der Chef
verlängert sie aber trotzdem. Ist das erlaubt?

Siehe oben!

LG
Guido

Hi,

steht doch bestimmt irgendwo im Arbeitsvertrag der nette kleine Satz: „Änderungen bedürfen der Schriftform.“ Dann könnte einseitig überhaupt nichts hin- und hergeschoben werden. Und die vereinbarte Probezeit ist hoffentlich schriftlich fixiert gewesen?

Viele Grüße
Jana

Hallo

steht doch bestimmt irgendwo im Arbeitsvertrag der nette
kleine Satz: „Änderungen bedürfen der Schriftform.“ Dann
könnte einseitig überhaupt nichts hin- und hergeschoben
werden.

Wo ist denn der Zusammenhang zwischen „einseitig“ und „Schriftform“??? Übrigens schließt der Satz „Änderungen bedürfen der Schriftform.“ mündliche oder konkludente Änderungen des AV nicht aus. Dazu müßte explizit noch festgehalten werden, daß auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses zwingend der Schriftform bedarf. (Ja, ich weiß, die Welt ist verrückt :o))

Und die vereinbarte Probezeit ist hoffentlich
schriftlich fixiert gewesen?

Und wenn nicht?

Gruß,
LeoLo

Probezeiten
Hallo Anouschka,

versuchen wir es mal (war selber „Chef“ in Deutschland (bis zu meiner Auswanderung im Jahre 2000) und hatte auch schon genau die gleiche Sachlage):

mal angenommen, ein Chef ist mit seinen neu eingestellten
Mitarbeitern nicht so ganz zufrieden und verlängert die
Probezeit. Ist ja durchaus nicht verboten.

Nein, das ist nicht verboten, sollte aber für den betreffenden Mitarbeiter eine massive Warnung darstellen, denn dies bedeutet nichts anderes als „wesentliche Verbesserungen müssen nun schnell erfolgen sonst…“. Es spricht wohl für das soziale Verantwortungsbewusstsein dieses Arbeitgebers, dass er die Arbeitskraft des betreffenen Mitarbeiters nicht gleich dem freien markt weider zur Verfügung stellt.

Mir stellt sich hier aber die Frage, welche Kündigungsfrist
dann greift.

Nach wie vor die Kündigungsfrist der Probezeit

Und noch ein Sachverhalt dazu: Der Mitarbeiter hat seine
Probezeit bereits seit einer Woche bestanden. Der Chef
verlängert sie aber trotzdem. Ist das erlaubt?

Nein. Denn wenn die zeitlich fest bestimmte Probezeit vorbei ist, ist sie vorbei. Anschlissend gelten die normalen (wie immer die sind, ob gesetzlich oder tarifrechtlich) und nicht mehr die verkürzten Kündigungsfristen einer Probezeit.

Ich hoffe, diese kleine Einlassung war hilfreich.

Freundliche Grüsse
Anonym

PS: Möglicherweise hat sich bezüglich der Kündigungsfristen seither in Deutschland etwas geändert -> Kündigungsschutzgesetz und/oder Tarifverträge