Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne für 3 Monate in einer möblierten Wohnung mit einem befristet Mietvertrag der am 31.10.12 endet.
Aus beruflichen Gründen habe ich letzte Woche den Mietvertrag um weitere 3 Monate, mit Hilfe einer Mietvertragsverlämgerungsvereinbarung (den der Vermieter und ich unterzeichnet haben), verlängert. Vertragsende ist jetzt der 31.01.13.
Die ganzen Vertragangelegenheiten laufen über der einen Immobilienmakler. Dieser hat seinen Provisionsanspruch je nach Mietdauer gestaffelt und mir die ersten 3 Monate (01.08.-31.10.) bereits in Rechnung gestellt. Welche ich auch bereits bezahlt habe.
Der Makler stellt mir jetzt in Rechnung das ein neuer Mitvertrag für 3 Monate entstanden ist.
Jetzt ist meine Frage: Entsteht bei der Verlängerung eines befristeten Mietvetrages ein neuer Mitvertrag?
Denn aus meiner Sicht bleibt der alte bestehen und es verändert sich nur die Mietdauer von 3 auf 6 Monat sodas ich den den Provisionsanspruch von 6 Monaten mit dem bereist geleisteten von 3 Monatenverechnen kann.
Vielen Dank und Viele Grüße,
Sascha