Guten Morgen,
angenommen ein Rechtsschutzversicherungsvertrag wurde 2005 abgeschlossen mit 5 Jahren Laufzeit. Ende 2007 wird eine verstorbene Altenteilerin aus dem Vertrag herausgenommen. Ist es richtig, daß dann ein neuer Vertrag gemacht werden muß? Durch den neuen Vetrag verlängert sich ja die Laufzeit wieder um 5 Jahre.
Wäre das seriös?
Nehmen wir an, der VN widerspricht der Verlängerung schriftlich, die Agentur leitet diesen Widerspruch aber nicht weiter, was kann man tun?
Der Vertreter versprach damals einen gleichwertigen Vertrag zu dem damals bestandenen Vertrag. In einem nun eingetretenen Schadensfall mußte der VN feststellen, daß dem nicht so ist, da er nun eine Selbstbeteiligung hat, die im Vorvertrag nicht enthalten war. Würde hier ein Beratungsfehler vorliegen.
Der VN hat wohl den Vertrag nicht richtig durchgelesen und dem Vertreter vertraut. Schließlich hat er als Privatmensch ein Versicherungsvolumen von ca. 8.000,00 €/Jahr und hat deshalb erwartet, daß mündliche Zusagen auch eingehalten werden.
Vielen Dank für Ratschläge.
Gruß
Tina
Guten Morgen,
angenommen ein Rechtsschutzversicherungsvertrag wurde 2005
abgeschlossen mit 5 Jahren Laufzeit. Ende 2007 wird eine
verstorbene Altenteilerin aus dem Vertrag herausgenommen. Ist
es richtig, daß dann ein neuer Vertrag gemacht werden muß?
Durch den neuen Vetrag verlängert sich ja die Laufzeit wieder
um 5 Jahre.
Wurde denn eine Unterschrift geleistet? Oftmals geschieht dies leider nicht. Kündigung kann zum Ablauf des dritten Jahres erfolgen - also Ende 2010 auf jeden Fall.
Wäre das seriös?
Natürlich nicht
Nehmen wir an, der VN widerspricht der Verlängerung
schriftlich, die Agentur leitet diesen Widerspruch aber nicht
weiter, was kann man tun?
Agentur heißt Ausschließlichkeit einer VR? Wenn ja: er ist Auge und Ohr der Gesellschaft. Was ihm mitgeteilt wurde gilt in der Regel als zugestellt. Problem ist jedoch dieses zu beweisen. Gibt es eine Faxbestätigung?
Der Vertreter versprach damals einen gleichwertigen Vertrag zu
dem damals bestandenen Vertrag. In einem nun eingetretenen
Schadensfall mußte der VN feststellen, daß dem nicht so ist,
da er nun eine Selbstbeteiligung hat, die im Vorvertrag nicht
enthalten war. Würde hier ein Beratungsfehler vorliegen.
Schon, Problem ist halt diesen Beratungsfehler zu belegen. Er wird sich nicht so einfach dazu bekennen.
Der VN hat wohl den Vertrag nicht richtig durchgelesen und dem
Vertreter vertraut. Schließlich hat er als Privatmensch ein
Versicherungsvolumen von ca. 8.000,00 €/Jahr und hat deshalb
erwartet, daß mündliche Zusagen auch eingehalten werden.
Vertrauen ist gut, in dem Fall wäre Kontrolle besser gewesen. Ich würde mal ernst auf ihn einreden und notfalls mit Abzug des Volumens drohen. Vielleicht ist er bereit die SB o.ä. aus seinem Säckle zu tragen
Vielen Dank für Ratschläge.
Gruß
Tina
Hallo,
Wurde denn eine Unterschrift geleistet? Oftmals geschieht dies
leider nicht. Kündigung kann zum Ablauf des dritten Jahres
erfolgen - also Ende 2010 auf jeden Fall.
Nein, der Vertreter war da und hat an anderen Versicherungen Änderungen vorgenommen und da er schon dabei war hat er eben diesen verstorbenen Altenteiler aus der RS herausgenommen.
Agentur heißt Ausschließlichkeit einer VR? Wenn ja: er ist
Auge und Ohr der Gesellschaft. Was ihm mitgeteilt wurde gilt
in der Regel als zugestellt. Problem ist jedoch dieses zu
beweisen. Gibt es eine Faxbestätigung?
Protokoll gibt es, außerdem wurde zusätzlich per Post an die Agentur gesandt.
Schon, Problem ist halt diesen Beratungsfehler zu belegen. Er
wird sich nicht so einfach dazu bekennen.
Mein Mann und ich waren bei diesem Gespräch anwesend, es würde also seine Aussage gegen unsere stehen.
Vertrauen ist gut, in dem Fall wäre Kontrolle besser gewesen.
Ich würde mal ernst auf ihn einreden und notfalls mit Abzug
des Volumens drohen. Vielleicht ist er bereit die SB o.ä. aus
seinem Säckle zu tragen
Das glaube ich nicht. Durch seinen Fehler waren wir damals doppelt RS-Versichert (wir haben eine Blankounterschrift geleistet und er hat die alte RS-Vertrag bei einer Versicherung gekündigt wo wir gar nicht versichert waren). Auf die zugesagte Rückstellung des neuen Vertrages und Rückzahlung der Prämie warten wir mittlerweile schon seit 4 Jahren.
Danke!
Gruß
Tina
Hallo,
um sicher zu gehen hilft in der Regel eine Antragskopie. Kann der Versicherer diese nicht beibringen, d.h. der Vertrag wurde nicht lt. Versicherungsvertragsgesetz mit einem Antrag und der Unterschrift beider Vertragsparteien verlängert bzw. erneuert ist der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur nächsten Hauptfälligkeit kündbar.
Da es sich auch nicht um einen Telefonverkauf handelte sehe ich da keine Schwierigkeiten.
Grundsätzlich : Wenn es um Vertragsangelegenheiten und Vertragsinhalte und Deckungszusagen oder irgendetwas was den Versicherungsschutz und dessen Umfang angeht, bedarf es der Schriftform… schließlich gibt es in jedem Antrag ein Feld „Besondere Vereinbarungen“.
Es ist immer die Frage ob der Versicherer das halten kann/will was der Vermittler verspricht.
Stephan