Verlängerungsvertrag Kündigung vor Inkrafttrettung

Guten Tag,

wie ist es, wenn ein Arbeitsvetrag zum 31.07.10 abläuft, die Vertragsverlängerung zum 01.08.10 ist schon unterschrieben aber der Arbeitnehmer möchte doch weg. Welche Kündigungsfristen sind da zu beachten?
Da der Verlängerungsvertrag noch nicht in der Tat in Kraft getreten ist, kann er einfach „abgesagt“ werden? Kann der Arbeitnehmer seinen aktuellen Vertrag ablaufen lassen? Oder muss er die normale Kündigungsfrist einhalten (in dem Fahll 3 Monate)?
Im ersten Vertrag steht: Vor Beginn des Arbeitsvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Folgevertrag steht aber gar nichts bzgl. der Kündigung…

Vielen Dank vorab für die schnelle Rückmeldung!

mfG und einen sonnigen Sonntag!

Karine

Hallo

Eine reine Verlängerung? Oder ein neuer AV?

Bei einer reinen Verlängerung sind die aktuellen Kündigungsfristen einzuhalten.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
es ist eine reine Verlängerung, kein neuer AV.
Ich muss dann die Kündigungsfrist des 1. Vertrages einhalten, also die 3 Monate…

Danke für die schnelle Antwort!
Grüße

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