Guten Tag,
wie ist es, wenn ein Arbeitsvetrag zum 31.07.10 abläuft, die Vertragsverlängerung zum 01.08.10 ist schon unterschrieben aber der Arbeitnehmer möchte doch weg. Welche Kündigungsfristen sind da zu beachten?
Da der Verlängerungsvertrag noch nicht in der Tat in Kraft getreten ist, kann er einfach „abgesagt“ werden? Kann der Arbeitnehmer seinen aktuellen Vertrag ablaufen lassen? Oder muss er die normale Kündigungsfrist einhalten (in dem Fahll 3 Monate)?
Im ersten Vertrag steht: Vor Beginn des Arbeitsvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Folgevertrag steht aber gar nichts bzgl. der Kündigung…
Vielen Dank vorab für die schnelle Rückmeldung!
mfG und einen sonnigen Sonntag!
Karine