Hallo!
Da es um ein Gutachten geht, handelt es sich bei dem Teil, in dem der Begriff „Verlangsamung“ auftritt, wahrscheinlich um einen psychopathologischen Befund.
affektiv abgeflacht, vermindert mitschwingungsfähig usw.
Diese Begriffe gehören üblicherweise auch in den psychopathologischen Befund.
Es gibt für den psychopathologischen Befund eine Standardisierung der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP), genannt: AMDP-System.
In dieser ist „Verlangsamt“ ein fest stehender Begriff. Er bezieht sich auf das Denken. Voll ausformuliert also: „Der Patient ist im Denken verlangsamt“, oder auch „ist kognitiv verlangsamt“. D. h. der Gutachter hatte den Eindruck, dass der Patient für Denktätigkeiten länger braucht, als man bei Gesunden erwarten würde. Z. B. könnte der Patient Antwortlatenzen haben, weil ihm die Wörter nicht einfallen.
Verlangsamt wird übrigens von gehemmt abgegrenzt. Das Denken ist gehemmt, wenn der Patient selbst den Eindruck hat, nicht mehr so flüssig wie gewohnt denken zu können.
Viele Grüße
Hans-Peter