Verlangt der Anwalt nicht zu viel?

Angenommen jemand ist 3 mal innerhalb von 3 Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden (das erste mal), hat sich einen Anwalt genommen, der es auch geschafft hat, dass Anzeige und Geldstrafe abgewiesen werden.
Die Strafe sollte 800 Euro betragen. Der Anwalt verlangt jetzt eine Bezahlung von knapp 700 Euro, ist das nicht ganz schön viel für die 3 Briefe die er geschrieben hat?

Vielen Dank und
Beste Grüße
Larili

wieso ?
man spart doch gut 100 € ?

Jaein. Wie soll man die Rechnung vom Anwalt so pauschal beurteilen, wenn man nicht die einzelnen Posten kennt? Wer weiß schon außer Dir und dem Anwalt, was genau er getan hat…

Grüße

Hallo bei einem uneinsichtigen Schwarzfahrer müsste die Strafe mindestens doppelt so hoch sein .
viele Grüße noro

Wenn man 800 € Strafe zahlt und 700 € Anwaltskosten, dann kommt man auf 1500 €.

Milchmädchen!

stimmt.
nur leider hat das milchmädchen nicht richtig gelesen. ich zitier ihm die stelle mal:

genau! rübe runter! todesstrafe endlich wieder einführen!

sag mal - geht’s noch??? hast du die frage nicht gelesen oder nicht verstanden? er hat GAR KEINE strafe bekommen. schon mal überlegt, warum das wohl so ist? schon mal irgendwann in deinem leben von ‚unschuldsvermutung‘ gehört?

mannomann - was sich hier mittlerweile so als ‚experte‘ produziert…

Der Anwalt hat einen Brief mit einer Erklärung geschickt, in dem stand wie es dazu kam, dass es mir Leid tut und nie wieder vorkommt, meine Akte angefordert, und schließlich noch einen Brief geschrieben, ähnlich dem ersten. Das ist alles, dafür finde ich 700 Euro recht viel
Und ich habe gehört, allerdings aus unsicherer Quelle, dass die Bezahlung des Anwalts prozentual des Streitwerts berechnet wird, ist das richtig?

Vielen Dank für die Hilfe

Unschuldig ???

Die Strafe sollte 800 Euro betragen.

hat er selber geschrieben, also wohl alles andere als Unschuldig

Sehr unschuldig, stimmt…

ja. unschuldig.
wenn hier auf strafe verzichtet wurde, wird es wohl einen grund geben.

wie klingt das für euch?

btw., das doppelte von nichts ist was genau, ihr klugschwätzer?

ja. aber beim zivilprozess und nicht beim strafprozess, um den es hier geht.

der preis wird nach dieser:
http://www.kanzlei-hoenig.de/2015/was-kostet-eigentlich-schwarzfahren/
quelle wohl ok sein. zitat:
„… müssen Sie mit Verteidiger-Kosten zwischen 650 und 700 Euro rechnen.“

Man kann es ja auch übertreiben…

Vielen Dank bluecher, sowohl fürs Verteidigen, als auch für die hilfreiche Antwort!
Heftig, aber ok, wenn alles rechtens ist bezahle ich selbstverständlich.
Der Anwalt kommt mir nicht so besonders seriös vor (zumindest jetzt im Nachhinein), da er mir auch angeboten hat, dass ich ihm unter der Hand 600 Euro geben kann, daraufhin kommt mir jetzt alles nicht mehr so ganz richtig vor…

Ui ui ui, da hab ich mich gründlich verlesen.
Vielleicht hat das der Anwalt auch gemacht?

Gruß