Angenommen jemand ist 3 mal innerhalb von 3 Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden (das erste mal), hat sich einen Anwalt genommen, der es auch geschafft hat, dass Anzeige und Geldstrafe abgewiesen werden.
Die Strafe sollte 800 Euro betragen. Der Anwalt verlangt jetzt eine Bezahlung von knapp 700 Euro, ist das nicht ganz schön viel für die 3 Briefe die er geschrieben hat?
Jaein. Wie soll man die Rechnung vom Anwalt so pauschal beurteilen, wenn man nicht die einzelnen Posten kennt? Wer weiß schon außer Dir und dem Anwalt, was genau er getan hat…
genau! rübe runter! todesstrafe endlich wieder einführen!
sag mal - geht’s noch??? hast du die frage nicht gelesen oder nicht verstanden? er hat GAR KEINE strafe bekommen. schon mal überlegt, warum das wohl so ist? schon mal irgendwann in deinem leben von ‚unschuldsvermutung‘ gehört?
mannomann - was sich hier mittlerweile so als ‚experte‘ produziert…
Der Anwalt hat einen Brief mit einer Erklärung geschickt, in dem stand wie es dazu kam, dass es mir Leid tut und nie wieder vorkommt, meine Akte angefordert, und schließlich noch einen Brief geschrieben, ähnlich dem ersten. Das ist alles, dafür finde ich 700 Euro recht viel
Und ich habe gehört, allerdings aus unsicherer Quelle, dass die Bezahlung des Anwalts prozentual des Streitwerts berechnet wird, ist das richtig?
Vielen Dank bluecher, sowohl fürs Verteidigen, als auch für die hilfreiche Antwort!
Heftig, aber ok, wenn alles rechtens ist bezahle ich selbstverständlich.
Der Anwalt kommt mir nicht so besonders seriös vor (zumindest jetzt im Nachhinein), da er mir auch angeboten hat, dass ich ihm unter der Hand 600 Euro geben kann, daraufhin kommt mir jetzt alles nicht mehr so ganz richtig vor…