Hallo, ich mache grade eine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und ich bekomme eine Vergütung von 400 Euro Netto…ich besitze ein Auto und ich muss zweimal in der Woche in die Berufsschule nach Stuttgart, welche über 100 km von mir ist, also entstehen für mich Fahrtkosten in Höhe von insgesamt 300 € im Monat, inkl. der Fahrten zum Betrieb…darüber hinaus muss ich noch meine KFZ-Versicherung bezahlen und Handyrechnung und und und, da reichen die 400 im Leben nicht…ich möchte mir jetzt ne eigene Wohnung mieten, damit ich BAB beantragen kann und laut dem Rechner würde ich dann zusätzlich 600€ kriegen, welches mir dann zum Überleben reichen würde…aber kann ich mich wirklich auf den Online Rechner verlassen?? Nicht das ich mir dann ne Wohnung miete und am Ende bekomm ich grademal 200€ BAB womit ich nichtmal die Mietkosten decken kann…Kennt sich da jemand aus?? Achja meine Eltern sind arbeitslos und geschieden, meine Mutter wohnt 500 KM von mir und ich wohne grade seit 3 Wochen bei meinem Vater…könnte das auch Probleme darstellen? Vielen Dank schonmal
Hallo,
am besten den BAB-Antrag ausfüllen und dann erhält man auf jeden Fall eine verbindliche Antwort.
Ggf. gibt es für die Berufsschulkosten von der Stadt am Berufsschulort einen Fahrkostenzuschuss. Am besten im Schulsekretariat nachfragen. In NRW erhäl man bei Fahrkosten über 50 Euro einen Zuschuss von maximal 50 Euro monatlich.
Sonst ggf. nach einer Fahrgemeinschaft umsehen (Schwarzes Brett der Schule, Klassenlehrer, Mitfahrzentrale, Pendlernetz etc.)
Gruß
RHW
Hallo,
setzen Sie sich unbedingt vorher mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Dort hilft man Ihnen sicherlich weiter! Wieso wollen Sie sich auch noch eine eigene Wohnung mieten, wenn Ihnen das Geld eh schon knapp wird. Ihnen ist doch bestimmt bewußt, dass zu der Wohnungsmiete andere feste Kosten in Zusammenhang auftreten. Nebenkosten, Versicherungen, Telefon, etc… Die Fahrtkosten können Sie sich über die Einkommenssteuer erstatten lassen oder einen monatlichen Freibetrag eintragen lassen, damit Ihnen mehr netto bleibt.
Viele Grüße
ich glaube Sie haben auf die falsche Frage geantwortet, weil ich sonst den Zusammenhang nicht erkenne -.-
ich schreibe hier das ich 400 Euro Netto verdiene, daher zahle ich keine Steuer! Ausserdem schreibe ich auch, dass ich laut dem BAB-Rechner 600 Euro kriege, davon 250€ Mietzuschuss und 350€ für Fahrtkosten…echt mir kommt die Antwort von Ihnen wie ein schlechter Witz vor
Danke für Ihre Antwort!
Aber um den BAB Antrag ausfüllen zu können, brauche ich ja einen Mietvertrag?
Ich würde ein leeres Blatt mit den Angaben Kaltmiete und Heizkosten, Qudratmeterzahl und Ort/Stadtteil füllen und dann dazuschreiben, dass man vor dem Abschluss eines Mietvertrages erst die BAB-Entscheidung benötigt.
Am besten realistische Angaben anhand einer Zeitungsanzeige nach einer Wohnungsbesichtigung machen.
Ggf. ist es sinnvoll, den Antrag persönlich abzugeben.
Hallo,
erst einmal finde ich Ihre Antwort sehr unhöflich. Wenn Sie von „NETTO“ schreiben gehe ich davon aus, dass dies der Betrag ist, den Sie raus bekommen, also nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wieviel Sie tatsächlich „BRUTTO“ haben, haben Sie nicht geschrieben. Dann habe ich Ihnen geraten, dass Sie sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen sollen, bevor Sie irgendetwas mieten! Das ist ja wohl eine logische Vorgehensweise, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Betrag, den Sie ausgerechnet haben, stimmt!
Dann wollte ich Sie lediglich darauf Aufmerksam machen, dass ja nicht nur Kaltmiete auf Sie zukommt sondern auch noch diverse Nebenkosten mit denen Sie im ersten Moment noch nicht kalkuliert haben.
Das war alles sehr nett gemeint, aber wenn ich dann so eine Antwort wie Ihre bekomme, frage ich mich wieso ich hier meine Zeit investiere, wenn man eh nur solche Mails bekommt.
Viel Erfolg!
Sorry, ich habe keine Erfahrung mit dem BAB-Rechner.
Ich würde zur zuständigen Bafög-Stelle gehen und mich beraten lassen.
Keine Ahnung
Hi,
also, verbindlich ist der BAB-Rechner nicht - an Deiner Stelle würde ich vor allem noch einmal nachschauen, wie das mit Auto aussieht, da das, soweit ich weiß, ja als Vermögen angerechnet wird. Wenn Du Planungssicherheit haben willst, stell Deinen Antrag und versuche, wenn es mit der endgültigen Berechnung dauert, vom Sachbearbeiter zumindest eine Proberechnung zu bekommen. Wenn Deine Eltern arbeitslos und geschieden sind, hängt es von deren Einkünften ab, ob sie Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind.
LG
figuralis
Hallo, „lastonestanding“!
Die Frage nach der Verlässlichkeit des BAB-Rechners kann ich wahrscheinlich genauso wenig beantworten, wie die anderen Mitleser auch. Ich denke, dass der im Internet veröffentlichte Rechner lediglich nur eine „Richtschnur“ geben und eine individuelle Beantwortung Deiner Fragen nicht ersetzen kann.
Um ganz sicher zu gehen, solltest Du bei der für Dich zuständigen Arbeitsagentur einen Beratungstermin vereinbaren. Nur dort wird man Deine Fragen so beantworten können, wie Du es gerne hättest.
Herzliche Grüße
Wolfgang Steinebrunner
Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best
Wenn Du das Ergebnis schriftlich hast UND alle Angaben gemacht hast, kannst Du Dich zu 99 % auf das Ergebnis verlassen.
Falls das eine oder andere nicht zutrifft, Du z. B. nicht angegeben hast, dass Du bei Deinem Vater wohnen kannst (Hast Du dort ein eigenes Zimmer? Sonst zählt es nicht.), dann nicht. Dann würde ich fehlende Angaben schnellstens nachholen bzw. mir den Bescheid schriftlich geben lassen.
Hallo,
da habe ich keine Ahnung. Aber die eigene Wohnung würde ich mal bleiben lassen. Das bekommst Du niemals finanziert.
Eine Bemerkung noch am Rande. Die Ausbildungsvergütung soll nicht dem Lebensunterhalt dienen, sondern davon sollen Lehrmaterialien und die Wege zur Berufsschule und zum Arbeitsplatz finanziert werden.
Schöne Grüße
Hallo,
meinst Du den hier?
http://babrechner.arbeitsagentur.de/
Verlasse Dich lieber nicht darauf, der Rechner dient nur als Richtschnur. Wende Dich mal an die zuständige Arbeitsagentur und bitte um eine Proberechnung. Den Antrag kannst Du ohnehin erst stellen, wenn Du eine eigene Wohnung hast.
Achja
meine Eltern sind arbeitslos und geschieden, meine Mutter
wohnt 500 KM von mir und ich wohne grade seit 3 Wochen bei
meinem Vater…könnte das auch Probleme darstellen? Vielen
Grundsätzlich müssen Eltern ihre Kinder während einer Ausbildung finanziell unterstützen. Dabei haben die Eltern aber Freibeträge, die unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob die Eltern zusammenleben oder geschieden sind. Außerdem gibt es auch noch Freibeträge für weitere Kinder. Alles was über den Freibeträgen liegt, wird wieder von der BAB abgezogen.
Dass Du derzeit noch bei Deinem Vater wohnst kann aber zum Problem werden, da Du nachweisen musst, dass eine Unterbringung außerhalb Deines Elternhauses für die Ausbildung erforderlich ist.
Hier ist noch ein Link zum Thema BAB:
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildu…
Ein Tipp am Rande:
Manchmal zahlen Städte bzw. Gemeinden einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Erkundige Dich mal bei der der Berufsschule.
Grüße
Jeanine
Einfach mal sich bei der Agentur für Arbeit melden und dieses klären
Schwierig zu beantworten, weil es viele Dinge gibt, die da reinspielen können. Es sieht so aus als würde es von deinen Eltern nicht negativ angerechnet werden, aber das kommt wirklich auf das Einkommen an. Das muss man natürlich bei Antrag angeben bzw. die werden das von den Eltern anfordern.
Gruß Opec