Verlassen der privaten Krankenversicherung vor der Rente?

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?

Wie verhält es sich eigentlich beim Renteneintritt mit den Beiträgen zur Krankenversicherung?

bDanke und Grüße

Hallo,

mit Überschreiten des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel zurück in die GKV i.d.R. nicht mehr möglich. Generell ist ein Wechsel von der PKV (privaten Krankenversicherung) in die GKV nicht vorgesehen. In jungen Jahren und mit relativ kurzer Zeit in der PKV mag ein Wechsel noch möglich sein, verlassen würde ich mich darauf aber nicht. Am besten ist es, einen unabhängigen Versicherungsexperten zu diesem Thema zu befragen: es gibt zu viele Faktoren, die zu berücksichtigen sind.
Jeder PKV-Versicherte zahlt monatlich einen Teilbetrag als eine Art Rücklage für die Zeiten im Rentenalter. Damit sinkt dann für den Rentner der monatliche Beitrag; es gibt aber auch die Möglichkeit in einen billigeren Basistarif zu wechseln. Beim PKV Basistarif darf die monatliche Prämie den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. 2015 beträgt dieser 639,38 Euro.

Gruß
ET

Hallo,

Bis vor wenigen Jahren war es noch so, dass man, wenn man bis zum 50. Lebensjahr in ein Angestelltenverhältnis wechselte, auch zu einer GKV wechseln konnte (vor 3 Jahren wurde das zum letzten mal in meinem Bekanntenkreis gemacht. Ob es die Möglichkeit jetzt noch gibt, kann ich nicht sagen.)

Die sind weiter zu entrichten. Evtl. wechselt man auch in einen Basistarif, dann wird es im Allgemeinen etwas preiswerter. Allerdings werden dann auch die Leistungen zurück gefahren.

Grüße
Pierre

Hallo,
vor Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bei Eintritt Versicherungspflicht möglich. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres nur, wenn beitragsfreie Familienversicherung in der Gesetzl. Kasse greift.
Zur voraussichtlichen Beitragsentwicklung im Alter: Beamter? Selbstständig? Angestellt? Besteht Anspruch auf Gesetzl. Rente? Auch eine Rückkehr in die gesetzl. Krankenversicherung kann übrigens nach Rentenbeginn böse Überraschungen bergen: je nach Zugehörigkeitsdauer zur gesetzl. Krankenversicherung liegt u.U. keine Versicherungspflicht als Rentner vor mit der Folge, das sämtliche Einkünfte (auch Zins,-Mieteinkünfte etc,) mit dem vollen Beitragssatz der Kasse beitragspflichtig werden.
Gruß J.K.