nach dem Ableben beider Eltern wird das Elternhaus auf 4 Kinder zu gleichen Teilen vererbt (kein Testament).
Ein Kind wohnt nach wie vor (seit mehr als 50 Jahren) im Elternhaus und möchte weiter dort wohnen. Er kann die anderen Geschwister aber nicht auszahlen, daher möchten wir anderen 3 das Haus verkaufen.
Welche Möglichkeit haben wir rechtlich ihn aus dem Haus zu bringen, nachdem er sich strikt weigert auszuziehen?
Im Grundbuch steht derzeit ein Elternteil als alleiniger Besitzer.
nach 50 Jahren Wohnen in dem Haus besteht ein besonders stark geschütztes Mietverhältnis. Die Geschwister sollten sich mit dem Gedanken anfreunden, das das Haus nur mit dem bestehenden Mietverhältnis veräußert werden kann.
danke für die Antwort. Kann man ihn nicht mit Delogierungsklage oder Ähnlichem rauskriegen?
Die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung ist ja nicht so berauschend …
danke für die Antwort. Aber eigentlich ist er ja kein Mieter, sondern er wohnt dort einfach gratis …
Gibts keine Möglichkeit ihn irgendwie rauszukriegen??
Du befindest Dich hier auf einer deutschen Internetseite! Einige von Dir verwendete Begrifflichkeiten lassen allerdings vermuten, dass es sich hier um einen Fall handelt, der nicht in Deutschland spielt, und für den insoweit auch kein deutsches Recht gilt.
Du schießt Dir maximal selbst ins Knie, wenn Du auf einer für Dich ausländischen Internetseite nicht angibst, in welchem Land der Fall spielt (vermutlich Österreich) und dann ggf. für Dich vollkommen unpassende Antworten aus dem Recht eines anderen Landes bekommst und dann danach handelst.
Dann wende Dich doch bitte an einen österreichischen Anwalt.
Aber ich fürchte, auch der wird euch keine Hoffnung machen.
Weil kein Mieter sondern Miterbe hat er die gleichen Rechte wie ihr. Alles geht nur einstimmig und einvernehmlich.
Das Grundbuch könntest ihr jederzeit ändern lassen, braucht dazu einen Erbschein, dann werden alle 4 Erben zu je 1/4 als neue Eigentümer eingetragen. Aber selbst dafür braucht man alle Erben.
Teilerbschein (nur für eure 3/4) bringt nichts.
Klar, ihr könnte ja versuchen für 3/4 Haus einen Käufer zu finden.
Da wird keiner bieten.
Ob er auch weiterhin kostenfrei dort wohnen darf, dass fragt den Anwalt. Da sollte sich was machen lassen.
Ich sehe hier auch nur die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft. dazu ist keine Zustimmung nötig, ein Erbe allein kann das beantragen.
Dann wird Haus zu Geld gemacht und in 4 Teile aufgeteilt.
Erfahrungsgemäß erlöst man dort weniger als bei Verkauf auf dem freien Markt und leerem Haus !
Und der neue Eigentümer muss dann sehen wie er den Bewohner rauskriegt. das geht dann aber notfalls auch mit Räumungsklage und letztlich Zwangsräumung.
Vielleicht bringt es etwas wenn man dem Miterben diese Lage klar macht und auf seine Zustimmung dringt, denn so oder so, er verliert das Haus und seine Wohnung. Kann evtl. eine Geldsumme und Mithilfe bei Wohnungssuche helfen die Zustimmung zum Verkauf zu bewirken ?
ist nun wirklich in doppelter Hinsicht hanebüchener Unsinn.
Denn zum Einen gibt es sehr wohl im Mietrecht - insbesondere bei Mieterrechten - deutliche Unterschiede. Aber auch sonst würde Dir „ähnlich“ nicht weiterhelfen, da es zumindest in D auf die ganz konkreten Einzelfallumstände ankommt.
Und da habe ich aufgrund dieser Aussage
die starke Vermutung, daß du mit konkreten und wichtigen Einzelfallumständen hinter’m Berg hältst.
Wenn es Dir (und Deinen Geschwistern) dann so wichtig ist, Euren Bruder herauszuschmeissen, dann müßt Ihr halt schon zu einem Fachanwalt.
Manchmal finden sich Lösungen schneller, wenn man nicht dauernd auf sein juristisches Recht beharrt (was der derzeitige Bewohner allerdings auch hat), sondern sich vielleicht mal menschlich dem Thema nähert:
Kein Mensch wird nach 50 Jahren gern seine Wohnung verlassen, schon gar nicht, wenn es das Elternhaus ist. Drohungen führen nur dazu, dass man das Minimum bekommt, aber bestimmt nicht das Optimum.
Wenn man jemandem etwas wegnehmen will hat man größere Aussichten auf Erfolg, wenn man demjenigen dafür etwas als Ersatz anbietet.
Wenn da nun drei Geschwister das vierte auf die Straße setzen wollen ist es wohl aussichtsreicher sich zu überlegen, wo derjenige unterkommen könnte ohne das Gefühl zu haben, dass ihm die Geschwister alles nehmen wollen.
Hier jetzt möglicherweise jahrelanges mietfreies Wohnen aufrechnen zu wollen macht zudem auch nur Sinn, wenn derjenige finanziell unbesorgt leben kann, nicht aber, wenn ihn der Umzug in eine schwierigere Lebenssituation zwingt.
Think outside the box!
Und irgendwie hab ich ein „Leben und leben lassen“ auf den Lippen.