also zum 15.05 ziehen wir um. Wie wir nun vor 2 Wochen erfahren haben gehören alle Teppiche zur Wohnung dazu, bleiben also drin.
Die Teppiche sind zwischen 2 und 6 Jahren alt und haben natürlich Gebrauchsspuren.
Jetzt habe ich durch zufall erfahren das der Vermieter dazu verpflichtet ist, Bodenbeläge rein zu machen. Man kann sogar mit ihm praktisch verhandeln, ob er dir Laminat verlegt auf seine Kosten, wenn du mit dem Boden nicht zufrieden bist und er irgendwelche Macken hat. Dafür muss der Vermieter aufkommen. Es heißt der Fußboden darf höchstens 4 oder 5 Jahre in der Wohnung liegen und er muss noch ordentlich aussehen, sonst ist er dazu verpflichtet, dass ein neuer rein kommt.
Das wurde meiner Schwester so beim AA gesagt!
Stimmt das??? Und wenn ja, ist es jetzt schon zu spät das durchzusetzen? Schliesslich ist in 2 Wochen schon Einzugstermin! Gibt es das irgendwo schriftlich, in irgendeinem Gesetzbuch?
Hallo
Das kann ich leider nicht genau bestätigen. Kenne die genau Rechtslage nicht. Aber Boden und Decken sind immer nicht so leicht zu verhandeln. Schau mal beim Mieterschutzbund nach. Grüße T
Teppiche müssen etwa alle 10 Jahre vom Vermieter erneuert werden. Davor besteht leider kein Anspruch darauf. Auch dass man sich einen „Wunsch-Bodenbelag“ aussuchen darf, stimmt so nicht wirklich. Erst wenn die Lebensdauer eines Teppiches abgelaufen ist, muss er erneuert werden und hier hat der Vermieter auch das Recht, diesen auszusuchen.
Moin!
Ich habe noch nie gehört, daß der VM nach 5 Jahren den Teppichboden auszuwechseln hat. Ist im Mietvertrag vereinbart, daß der Teppichboden - wie z.B. eine Einbauküche - Eigentum des VM ist, also Teil des Vermieteten, dann muß der VM nur dann den Teppichboden ersetzen, wenn vom Belag ein Risiko ausgeht. Ist der Teppichboden z.B. an einzelnen Stellen eingerissen (ggf. durch die langjährige Belastung) muss der VM Ersatz stellen, wenn der Schaden das Risiko in sich birgt, dass diese Stolperstelle zu Unfallverletzungen führen kann. Dies aber nur, wenn durch langjährigen Gebrauch und Nutzung der Sache Schaden entstanden ist. Wurde der Teppich durch den Mieter beschädigt, z.B. durch verschieben eines Schranks, muß natürlich der Mieter die Mietsache (den Teppich) ersetzen.
Einen etwas unansehlichen, aber nicht beschädigten Bodenbelag, und somit kein Risiko, muss der VM nicht austauschen.
Nach meinem Wissen geht die Rechtsprechung mittlerweile davon aus, dass ein Teppichboden nach mindestens (!) zehn Jahren abgewohnt sei. Irrtümlich wird dann oft vermutet, daß diese Frist identisch sei mit der Aufforderung an den VM, routinemäßig einen neuen Bodenbelag zu stellen. Dies ist nicht der Fall. Die Fristen dienen nur dazu, daß über diese 10-jährige Nutzungsdauer eines Bodenbelages hinaus der VM an den Mieter keinen Ansprüche mehr stellen kann.
Sorry, kenne mich da nicht aus. Eher imBereich der Duirchführung eines Umzuges, d.h. Transport und Logistik. Mietverträge sind nicht gerade mein Spezialgebiet . Trotzdem viel Erfolg
also,ich war selbst Vermieter, und wenn meine Mieter gemeint haben, Laminat rein zu legen, bitte sehr, aber nicht auf meine Kosten(ich hatte auch das Geld nicht, andere Sache)
Teppichboden kann der Vermieter legen, muss er aber nicht. Ich würde in einer Mietwohnung auch keinen teuren Boden verlegen
Was steht denn im Vertrag drin?
Verlegt der Vermieter neuen Teppich?
Hallo, als ich noch Mieter war, habe ich das mit dem Vermieter vorher besprochen, d h vor Mietvertragsschluss. In Ihrem Fall sollten Sie mit dem Vermieter ueber die Bodenbelaege sprechen und ihn dazu bewegen, sie auszutauschen auf seine Kosten. Sollte er das nicht tun wollen, und Sie fordern es ein (was sehr schwer wuerde, da es auch eine Klausel gibt, die sich auf die Besichtigung der Wohnung bezieht, bei der der Teppich schon so aussah), haben Sie, solange Sie dort wohnen, nur Aerger und ein sehr schlechtes Verhaeltnis mit dem Mieter, Sie sollten auf jeden Fall versuchen, sich zu einigen.
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da der Mietvertrag bestimmt erst nach der Wohnungsbesichtigung unterschrieben wurde, sind im Nachhinein keine Ansprüche schlecht durchzusetzen. Der Teppichboden muss allerdings sauber zum Einzug übergeben werden. Ein Anspruch auf Laminat gibt es nicht. Wenn das AA solche Aussachen tätigt, dann sollte das auch vom Amt übernommen werden.
Gerichtsurteile besagen, dass Teppichboden in Wohnungen 7 Jahre halten müssen.
Hallo J.V.,
ich kenne es so, dass ein Teppich regulär nach zehn Jahren durch den Vermieter ausgetauscht werden muss. Wenn die Gebrauchsspuren natürlich schon stark sind, solltet ihr versuchen, euch mit eurem Vermieter auf entweder einen neuen Fußbodenbelag oder auf eine Grundreinigung einigen. Auf jedenfall sollte der Zustand des Bodens in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Ist der Teppich aber soweit in Ordnung und ihr wollt den tatsächlich austauschen, müsst ihr selber dafür aufkommen. Allerdings gibt es mehrere Gesetze dazu, die einmal den Mieter begünstigen und einmal den Vermieter. Es kommt aber halt darauf an, wie alt der Teppich ist und wie er aussieht. Ich hoffe, ich konnte die weiter helfen.
LG Campi
Pico95
Habt ihr ein Übergabeprotokoll mit dem Vormieter und/oder Vermieter angefertigt? Steht im Mietvertrag irgendwo Wohnung wird übernommen „wie gesehen“ oder etwas Ähnliches?