Angenommen, jemand findet seinen Mietvertrag nicht mehr: Hat er ein Recht darauf, dass ihm der Vermieter eine Zweitausfertigung ausstellt? (Gegen Gebühr für Auslagen, etc.).
Gruß
wega
Angenommen, jemand findet seinen Mietvertrag nicht mehr: Hat er ein Recht darauf, dass ihm der Vermieter eine Zweitausfertigung ausstellt? (Gegen Gebühr für Auslagen, etc.).
Gruß
wega
Hallo!
Na sicher kannst du dir eine Kopie vom Mietvertrag geben lassen.
Normalerweise dürfte der Mieter keine Kosten in Rechnung stellen.
Wenn ja, (Pfennigsbetrag)schluck es runter.
gruß Claire
Hallo!
Na sicher kannst du dir eine Kopie vom Mietvertrag geben
lassen.
ja der Mieter kann den VM um eine Kopie bitten, aber warum sollte der VM für die Schusseligkeit seines Mieters auch noch bezahlen?
Wenn der Mieter Kopien möchte, dann natürlich gegen Bezahlung.
Gruß
Maja
Hallo!
Moin,
Na sicher kannst du dir eine Kopie vom Mietvertrag geben
lassen.ja der Mieter kann den VM um eine Kopie bitten, aber warum
sollte der VM für die Schusseligkeit seines Mieters auch noch
bezahlen?
Wenn der Mieter Kopien möchte, dann natürlich gegen Bezahlung.
bei mir läuft soetwas unter ‚Mieterpflege‘ natürlich kostenfrei, mit einem Lächeln… Es wäre nicht das erste ‚gute Verhältnis‘ das wegen übertriebener Kleinlichkeit (von welcher Seite auch immer) einen Knacks bekommen hat.
Gruß
auch
Maja
vnA
Moinmoin vnA,
bei mir läuft soetwas unter ‚Mieterpflege‘ natürlich
kostenfrei, mit einem Lächeln… Es wäre nicht das erste ‚gute
Verhältnis‘ das wegen übertriebener Kleinlichkeit (von welcher
Seite auch immer) einen Knacks bekommen hat.
Ja sicher hast Du Recht, das kenne ich auch so…aber man sollte als Mieter derlei Dinge nicht per se voraussetzen, sonst gibts erst recht Stunk ;o)
Grüße
Maja
Hi
Normalerweise dürfte der Mieter keine Kosten in Rechnung
stellen.
Wo steht das, daß der Vermieter (den meinst Du, nehme ich mal an
) dafür keine Kosten in Rechnung stellen darf, wenn er das tun möchte?
Gruß
Edith
Hallo!
Das steht nirgendswo geschrieben.
Aber ein Mietverhältnis sollte eigentlich unter einem guten Stern anfangen.
gruß Claire
Hi Claire
Das steht nirgendswo geschrieben.
Aber ein Mietverhältnis sollte eigentlich unter einem guten
Stern anfangen.
Ach so hast Du das gemeint. Ich hatte es anders und damit offensichtlich falsch verstanden. Sorry.
Gruß
Edith