Verlegung des Geschäftsitzes/ Zweigniederlassung

wenn man ein kleines Gewerbe ausübt (nebenberuflichen Einzelhandel z.T. übers Internet) und die Post nicht immer zur Privatanschrift bekommen will (wenns z.B. die Frau nervt etc., Postfach hilft nur teilweise), könnte man doch den Geschäftsitz verlegen.
Zum Beispiel im Geschäftshaus eines Freundes im Rahmen einer dort bestehenden Bürogemeinschaft noch eine Zweigniederlassung gründen bzw. noch besser die Haupniederlassung gleich dorthin verlegen und in den Privaträumen das Arbeitszimmer als „Nebenniederlassung“ umfunktionieren bzw. bestehen lassen. Ein zusätzlicher Mietvertrag etc. sollte aber aus Kostengründen nicht abgeschlossen werden. Entsteht so u.U. der Verdacht einer „Scheinfirma“ bzw. was für Nachteile hätte das ggf.? Beide „Niederlassungen“ sollten sich natürlich in Deutschland befinden.
Müssten im Impressum beide Niederlassungen (oder nur die Hauptniederlassung oder reicht gar die Nebenniederlassung?) angegeben werden? Letztlich würde der Internethandel über neu gegründete Niederlassung abgewickelt werden, der restliche Handel dann über die Arbeitszimmer in der Privatwohnung.
Muß als „ladungsfähige Anschrift“ eine polizeilich gemeldete Privatanschrift angegeben werden? Oder reicht dazu der Briefkasten in der Bürogemeinschaft der neuen Haupt/Nebenniederlassung? Dort kann ja auch ordnungsgemäß zugestellt werden.

wenn man ein kleines Gewerbe ausübt (nebenberuflichen
Einzelhandel z.T. übers Internet) und die Post nicht immer zur
Privatanschrift bekommen will (wenns z.B. die Frau nervt etc.,
Postfach hilft nur teilweise), könnte man doch den
Geschäftsitz verlegen.

Hi,
so viele Fragen zu verschiedenen Rechtsbereichen… mal sehen, wie weit ich helfen kann…

Punkt 1)
Miete einen Raum an und verlege dann den Firmensitz nach dort. Nur wenn du beweisen kannst, dass der Raum/Geschäft dort angemietet oder gekauft wurde wird üblicherweise eine Verlegung nachvollziehbar.

Da du die Kosten natürlich absetzen kannst, ist es ja auch nicht von Nachteil. Dein „Arbeitszimmer“ zuhause kannst du seit Anfang des Jahres sowieso nur noch absetzen, wenn du deine Haupteinnahmen daraus beziehst (ist es ja nicht, weil du selbst als Nebeneinkommen bezeichnest).

Wenn der Mietvertrag nur 1€ als Miete ausweist, so gibt es wohl keinen Grund dagegen… jeder kann sein Geld so verschleudern oder verscheneken wie er möchte… also auch kostenlos vermieten :wink:

Punkt 2)
Bei einem „Nebengewerbe“ eine Filiale haben ? *g* Hört sich ulkig an. Im Ernst: Du hast nur ein Gewerbe und wenn du die Post nicht zuhause haben willst…
Deine „neue“ Firmenadresse ist auch die, die du im Impressum und auf Briefköpfen angeben musst, weil sie im Gewerbe eingetragen ist.

Punkt 3)
Ladungsfähige Anschrift…
Wieder ist es deine Firmenadresse.
Du musst aber selbst sicherstellen, dass du die Post auch jeden tag bekommst. Wenn es darauf ankommt, wirst du dich nie darauf berufen können, dass dort nur ein Briefkasten ist, der nur alle paar Tage geleert wird.
Es gibt Schreiben (von Behörden), die nicht an andere Personen übergeben werden. Man erhält dann nur den Hinweis, dass das Schreiben irgendwo hinterlegt wurde und muss es selbst abholen.

Wenn du also für den rechtzeitigen Empfang aller Post sorgen kannst, steht einer Betriebsverlegung nichts im Wege.

Wer dich als haftbaren Inhaber finden will, braucht nur eine Kopie des Gewerbescheins. Dort ist deine private Adresse immer hinterlegt.

Ich hoffe, ich konnte einige Tipps geben, die dir helfen.
Schreib mir mal per Mail

Gruß
BJ

vielen Dank für die ausführliche Information. Lt. Auskunft Steuerberaterin kann das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich abgesetzt werden, wenn es weiterhin Hauptmittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit (Einzelhandel)darstellt. Wenn man parallel dazu einer unselbständigen Tätigkeit nachgeht, spielt das angeblich keine Rolle. Man wird sehen, was das Finanzamt dazu sagt. Aber gibt es diese Regelung nicht schon 2 oder 3 Jahre? Bisher gab es keine Probleme.
Allerdings könnte es aber u.U. tatsächlich nicht mehr absetzbar sein, wenn man noch zusätzlich Geschäftsräume (für 1,- Euro :wink: anmietet. Müsste geprüft werden. Falls es aber trotzdem geht, könnte man es so machen.
Mit der Zustellung wäre dann alles klar, also nur die Anschrift der Niederlassung. Habe irgendwo gelesen, man muß im Impressum immer die Hauptniederlassung angeben? Also muß die neue Niederlassung zwangsläufig eine Hauptniederlassung sein, sonst käme die Post ja wieder an die Privatanschrift. Fragt sich nur, ob man dann die alte Betriebstätte als Nebenniederlassung ummelden muß oder es reicht, die neue gleich als Hauptniederlassung anzumelden.
Natürlich kann man Post an die Privatanschrift des Inhabers nie ganz ausschließen. In der Praxis kommt es aber fast nie dazu…

Viele Grüße
vom Sparer