Hallo,
Frau A hat sich im März 2008 als freiberufl. Journalistin selbstständig gemacht. Sie hat einen Gründungszuschuss beantragt und ihn auch bekommen. Sie hat ihre freiberufl. Tätigkeit bei ihrem örtlichen Finanzamt angemeldet und wurde auch auf Antrag von Vorsteuervorauszahlungen befreit, da sie Gründerin ist und ihrem Umsatz unter 17500 Euro geschätzt hat. Dummerweise hat sich diese Schätzung nun nicht bewahrheitet.
Ende des Jahres (aber noch in 2008) ist Frau A aus beruflichen Gründen umgezogen, nämlich an den Ort, an dem auch die meisten ihrer Kunden wohnen. Es ist doch richtig, dass Frau A ihre Steuererklärung nun beim Finanzamt am neuen Wohnort abgeben muss, oder?
Ferner erwartet Frau A in 2009 erwartet Umsätze, die über 17500 Euro liegen, d.h. sie müßte auch Vorsteuer abführen.
Muss Frau A sich nun von sich aus bei ihrem neuen Finanzamt deshalb melden? Gibt es für diesen Fall ein Formular?
Denn ihre Steuererklärung muss sie ja erst zum 31.05.2009 abgeben und vorher wird das Finanzamt an ihrem neuen Wohnort auch nicht erfahren, dass es sie dort gibt. Ferner fürchtet Frau A Probleme mit ihrer Steuererklärung weil sie nun über der Kleinunternehmergrenze liegt. Denn das neue Finanzamt weiss ja nicht, dass sie Gründerin war.
Kann sie dem irgendwie vorbeugen?
Danke und
Gruss Aron