Ist die Aufputzverlegung eines Elektrokabels mit Verwendung
eines Kabelkanals bzw. mit Kabelschellen innerhalb eines
Wohnbereiches erlaubt (DIN 18015-1)?
Die DIN 18015 ist nicht relevant für „erlaubt“ oder „verboten“.
Einzig die VDE Normen gelten vor Gericht als anerkannte Regeln der Technik.
Die DIN Normen sind nur einzuhalten, wenn sie im Werkvertrag vereinbart wurden.
Der VDE hat nichts gegen Kabelkanal oder Kabelschellen.
Was ist mit der Verlegung (siehe Referenzverlegearten DIN VDE
0298-4:2003-08) „frei in Luft“ gemeint?
Eine Verlegung, bei der die Leitung allumfänglich von Luft umgeben ist und dabei ein Mindestabstand von anderen Flächen oder Bauteilen vom 0,3fachen des Leitungsdurchmessers nicht unterschritten wird.
Beispielsweise die Verlegung einer Leitung von Mast zu Mast.
Bezieht sich das
ausschließlich auf Auslässe für Deckenleuchten?
Die Leitung, die vom Auslass herunter zur Leuchte führt, wäre „frei in Luft“ liegend.
Ist es in diesem Zusammenhang erlaubt ein Kühlhaus in der
Mitte eines Lagerraumes mit einem frei in der
Luft herabhängenden Kabel zu versorgen, dass entlang eines
unter der Decke verlaufenden Installationskanals
verläuft? Oder muss das Kabel zwingend von Decke, Wand und
Boden entlang zum Kühlhaus geführt werden?
Frei herunterhängende Leitungen sind zulässig, wenn:
-
sie nicht mechanisch überansprucht werden (der Zug durch das Eigengewicht ist hier das Problem, deswegen fängt man längere Leitungen dann regelmäßig mit speziellen Klemmen oder ganz unspeziellen Kabelbindern an einem Tragelement (Seil, Stahlseil) ab, oder man nimmt Leitungen, die ein Tragelement integriert haben. Letztere sind z.B. für die Aufhängung von Kranbedienteilen üblich)
-
bei der Nutzung einer starren Leitung diese auch so verlegt wurde, dass sie nicht bewegt wird (was in der Regel nicht gewährleistet werden kann, weshalb flexible Leitungen genommen werden)
Bei der genannten Verwendung würde ich eine Knotenkette nutzen, die vom Kanal zum Kühlhaus führt, daran eine flexible Leitung herunterführen und mehrfach fixieren.
Auf eine Querschnittsreduzierung wegen „frei in Luft“ (diese Verlegeart erfordert geringere Querschnitte zur Erzielung der nötigen Strombelastbarkeit) würde ich verzichten.