Darf der 1. Vorsitzende eine Jahreshauptversammlung alleine, ohne präzise Angaben von Gründen, verlegen. Bei dieser „Versammlung“ waren drei Personen vom Vorstand. Der Vorstand besteht aus 7 Personen.
Es ist der 28.01.; der 1. Vorsitzende möchte den Termin zur Jahreshauptversammlung am 06.02. ohne Angaben von wichtigen Gründen auf den 24.03. verlegen. Ein Vorstandsmitglied stimmt dagegen, zwei dafür. Also 1. Vorsitzende und Ehefrau. Aus diesem Grund steht im „Beschluß“. Ich, der 1. Vorsitzende, bestimme, dass die Jahreshaupversammlung am 06.02. auf den 24.03. verlegt wird. Gleichzeitig stehe ich nicht mehr zur Neuwahl an.
In diesem Beschluß steht nicht mehr und nicht weniger. Die Satzung sieht ein alleiniges Vertretungsrecht des 1. Vorsitzenden nicht vor.
Im Internet finde ich nicht wirklich etwas passendes darüber. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich würde mich freuen.
Ich kapiere, dass Dich was umtreibt, nicht aber Deine Frage.
Ihr habt doch eine Satzung. Da steht vermutlich über notwendige Stimmverteilung bei Vorstandssitzungen was drin. Ob Ehefrau oder nicht dürfte egal sein. Sortier einfach mal erst die Sachlage. Dann kann Dir hier vielleicht auch jemand einen Rat geben.
Sorry. Ehefrau ist Pressesprecher und im Vorstand. Also haben aus dem Vorstand 2 für die Verlegung gestimmt und 1 dagegen. Der Vorstand besteht normalerweise aus 7 Personen, wovon nur 3 bei dieser Sitzung anwesend.
Meine Frage habe ich ja bereits gestellr.
Ich möchte nur wissen, ob ein 1. Vorsitzender alleine, ohne Angabe von Gründen, die Jahreshauptversammlung verlegen kann.
In der Satzung steht diesbezüglich nichts.
Hallo,
Ja und?
Wann ist der Vorstand beschlussfähig?
Was steht dazu in der Satzung?
Möglicherweise ist der Beschuss, die Jahreshauptversammlung zu verlegen ordnungsgemäß zustande gekommen.
Gruß
Jörg Zabel
Ich habe das Gefühl, wir reden aneinander vorbei.
Es steht diesbezüglich nichts in der Satzung und m. E. würde hier das BGB greifen. D.h. 50 % des Vorstandes müssen dafür stimmen. Da der Vorstand aus 7 Personen besteht, müssten also 4 Personen dafür stimmen. Es waren jedoch nur 3 Personen anwesend, so dass der Vorstand nicht beschlußfähig war. Außerdem kann aus meiner Sicht der 1. Vorsitzende in seinem „Beschluss“ nicht schreiben: Ich, Herr …, bestimme, dass der Termin verlegt wird. Was ist das denn für ein Beschluss?
Ich kann mir nicht vorstellen - Schande über mein Haupt - dass im BGB so ein vergleichsweise kleines Problem (Verlegung eines ursprünglich ordnungsgemäß angesetzten Termins alleine durch den Vorsitzenden) konkret geregelt ist.
Klug ist so ein Verhalten sicher nicht, dürfte sich aber im rechtsfreien Raum bewegen.
Wenn die Frage so wichtig ist, müsst Du wohl einen Juristen dran setzen. Lohnt das?