Verlegung Lebensmittelpunkt

Hallo,
welche Umzugskosten kann ein AN, der 200 km von seinem Heimatort entfernt arbeitet, steuerlich geltend machen wenn er seinen Lebensmittelpunkt an den neuen Wohnort verlegt?
Der bisherige Wohnsitz wird als Zweitwohnung weitergeführt.

Also keine doppelte Haushaltführung wie ich dem Beitrag entnehme.

Dann schauen Sie bitte in folgender Richtlinie:

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Also keine doppelte Haushaltführung wie ich dem Beitrag
entnehme.

Kann der AN trotzdem Kosten für Familienheimfahrten geltend machen?

Kann der AN trotzdem Kosten für Familienheimfahrten geltend
machen?

Sie schreiben, dass der Lebensmittelpunkt verlegt wird. Das wäre schädlich. Der Lebensmittelpunkt muss am bisherigen Ort verbleiben. Ein Lediger muss dann im Durchschnitt auch „nachweislich“ mindestens zweimal im Monat den bish. Hauptwohnsitz aufsuchen, um dies als Lebensmittelpunkt anerkannt zu bekommen. Dafür sollte man auch Nachweise über Kilometerleistung des Fahrzeugs bzw. Bahnkarten haben. Das Finanzamt möchte sowas oft gerne nachgewiesen haben. Gelegentliche Besuchsfahrten zu den Eltern verneinen nämlich den Lebensmittlpunkt und sind nicht absetzbar.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…